Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Instantpulver zum Anrühren eines Diätgetränks mit hohem Zuckeranteil. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Instantpulver zum Anrühren eines Diätgetränks mit hohem Zuckeranteil. |
dm Diät Vitalkost Vanille; Bild: U. Payer/VKI
dm Diät Vitalkost Vanille: Stevioglykoside entstehen durch aufwendige chemische Verfahren aus der Steviapflanze. Das ist kein "natürlicher" Prozess. Bild: U. Payer/VKI
dm Diät Vitalkost Vanille: Nährwertangaben, Zusammensetzung; Bild: U. Payer/VKI
Das steht drauf: dm Diät Vitalkost Vanille
Gekauft bei: dm
„Das gesunde Plus, Diätprodukt, zur Gewichtsreduzierung …, gesüßt mit Steviolglykosiden aus Stevia ...“ steht in großen Lettern auf der Dose dm Diät Vitalkost Vanille, einem Instantpulver zum Anmischen eines Diätgetränks. „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierende Ernährung“, heißt es im Kleingedruckten auf der Dosenrückseite.
Eine Konsumentin hatte fix vor, abzunehmen. Sie kaufte eine Dose. Doch als sie die Nährwerttabelle durchsah, staunte sie nicht schlecht: In 100 g dm Diät Vitalkost Vanille steckten 27 g Zucker. dm Diät Vitalkost bestand also zu über einem Viertel aus Zucker!
Wie kann es sein, dass ein Produkt zur Gewichtsreduzierung mit der Auslobung „gesüßt mit Steviolglykosiden aus Stevia“ einen derart hohen Zuckeranteil hat, wollte sie von uns wissen.
In der Zutatenliste von dm Diät Vitalkost Vanille scheint zwar kein Zucker auf, doch bereits an zweiter Stelle ist Honig angeführt. Honig besteht zu rund 80 Prozent aus verschiedenen Zuckerarten, allen voran aus Trauben- und Fruchtzucker. Die restlichen 20 Prozent sind Wasser.
Nach dem Lebensmittelrecht ist der Zusatz von Honig bei dm Diät Vitalkost gedeckt, weil bei sogenannten Formuladiäten zum Abnehmen nur der Gehalt an Proteinen, Fetten, Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen vorgeschrieben ist. Werden bestimmte Grenzwerte eingehalten, kann ein Produkt als „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierte Ernährung“ deklariert werden. Für den Gehalt an Kohlenhydraten bzw. Zucker sind in der Diätverordnung keine Grenzwerte festgesetzt. Insofern ist bei dm Diät Vitalkost also alles in Ordnung.
Was die Auslobung „gesüßt mit Steviolglycosiden aus Stevia“ in einem stilisierten Steviablatt anbelangt, ließ uns dm Drogeriemarkt auf unsere Nachfrage wissen, man habe lediglich auf den „natürlichen Süßstoff Steviolglycoside“ hinweisen wollen. Eine ziemlich originelle Antwort, finden wir. Denn Steviolglykoside werden durch aufwendige chemische Verfahren aus der Steviapflanze gewonnen. Von „natürlich“ kann daher keine Rede sein.
Wir halten Formuladiäten zum Abnehmen grundsätzlich für wenig geeignet. Durch die geringe Energiezufuhr während der Diätphase wird der Energieverbrauch des Körpers stark reduziert. Werden danach wieder normale Lebensmittel (in normalen Portionen) gegessen, nimmt man mehr Kalorien auf, als der Körper verbrauchen kann. Eine rasche Gewichtszunahme ist die Folge. Dieses Phänomen ist unter der Bezeichnung Jo-Jo-Effekt berühmt-berüchtigt. Bei Formuladiäten können zudem Nebenwirkungen wie Verstopfung und Kreislauf- oder Konzentrationsschwäche auftreten.
Wer dennoch eine solche Diät machen will: Es gibt auch Produkte ohne Zuckerzusatz bzw. ohne süßende Zutaten. Lesen Sie die Verpackungsangaben genau!
Lesen Sie außerdem folgende Artikel:
Was M&E dm Marken zum hohen Zuckergehalt von Diät Vitalkost Vanille sagt.
„Eine Kundin kontaktierte Ihren Kundenservice in Österreich mit dem Anliegen, warum das oben erwähnte Produkt, obwohl es für eine „gewichtskontrollierte Ernährung“ ausgelobt wird, einen vermeintlich hohen Zuckergehalt (27 g Zucker je 100 g Pulver; 15 g Zucker je verzehrfertige Portion) aufweist.
Ziel von Diät Vitalkost Vanille ist es, Mahlzeiten zu ersetzen, um eine Gewichtsreduktion über eine verminderte tägliche Kalorienaufnahme zu unterstützen. Aus diesem Grund ist Diät Vitalkost Vanille eine „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierte Ernährung“ und muss sich somit an die Vorgaben von § 14a der Diätverordnung halten.
In der Diätverordnung sind Mindest- und Höchstmengen für den Energiegehalt (Brennwert) sowie für den Gehalt an Proteinen, Fetten, Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen festgelegt (vgl. DiätV; Anlage 17). Werden diese Grenzwerte eingehalten, so kann ein Produkt als „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierte Ernährung“ deklariert werden. Für den Gehalt an Kohlenhydraten bzw. Zucker werden keine explizit festgesetzten Mengen vorgeschrieben.
Zucker werden als „alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige(r) Alkohole“ definiert (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011; Anhang I & Anhang VII Teil B). Es wird somit nicht nur zugesetzter Zucker berücksichtigt, sondern auch der natürlich in einem Lebensmittel oder Rohstoff vorkommende Zucker.
Der in Diät Vitalkost Vanille enthaltene Zucker stammt allein aus den natürlichen Rohstoffen Honig, Magermilchpulver, Joghurtpulver und Milchprotein und wurde nicht separat zugesetzt. Oftmals wird Zucker aufgrund seiner Eigenschaften, den Blutzucker- und damit auch den Insulinspiegel schnell ansteigen zu lassen, als negativ für die Gesundheit angesehen. In der Tat gilt ein dauerhaft hoher Blutzucker bzw. Insulinspiegel als gesundheitlich bedenklich für den menschlichen Organismus. Diese Tatsache trifft jedoch nicht auf alle Zuckerarten zu, denn nicht jede Zuckerart lässt den Blutzucker- bzw. Insulinspiegel gleich stark ansteigen.
Die in Diät Vitalkost Vanille eingesetzten Rohstoffe enthalten überwiegend die Zuckerarten Fruchtzucker und Traubenzucker (aus dem Honig) sowie Milchzucker (aus Magermilchpulver, Joghurtpulver und Milchprotein). Fruchtzucker und Milchzucker lassen den Blutzucker- und Insulinspiegel nur langsam ansteigen. Zusätzlich enthält Diät Vitalkost Vanille neben Zucker auch noch Eiweiß, Fette und Ballaststoffe, die einen Anstieg des Blutzucker- und Insulinspiegels nochmals verringern. Negative gesundheitliche Auswirkungen durch einen starken Anstieg des Blutzucker- und Insulinspiegels nach dem Verzehr einer Portion Diät Vitalkost Drink sind somit nicht vorhanden.
Darüber hinaus haben Kohlenhydrate (bzw. Zucker) während einer Gewichtsreduktion auch einen wichtigen Nutzen: Diese können einem geistigen und körperlichen Leistungsabfall, wie es während einer kohlenhydratarmen Diät vorkommen kann, entgegenwirken. Die Bezeichnung „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierte Ernährung“ ist trotz Bedenken der Kundin gerechtfertigt. Für eine Gewichtsreduktion ist eine negative Kalorienbilanz – also dem Organismus weniger Kalorien zuzuführen, als er tatsächlich verbraucht – das wichtigste Kriterium und absolut notwendig. Ohne eine negative Kalorienbilanz ist es nicht möglich, das Körpergewicht zu reduzieren bzw. abzunehmen.
Die Verteilung der einzelnen Makronährstoffe Fett, Eiweiß und Kohlenhydrate spielt dabei keine Rolle. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es im Hinblick auf eine Gewichtsreduktion keinen Unterschied macht, ob Diät Vitalkost Vanille Kohlenhydrate enthält oder nicht. Es zählt einzig und allein die verminderte Kalorienaufnahme, welche durch den Austausch von Mahlzeiten durch einen Diät Vitalkost Shake zweifelsohne erreicht werden kann.
Weiterhin wird eine tägliche Zuckeraufnahme von maximal 90 g pro Tag empfohlen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang VIII, Teil B). Mit dem Diät Vitalkost Shake wird in Etappe 1 (3 Mahlzeiten werden durch einen Shake ersetzt) lediglich 45 g Zucker, also nur 50 % der im Gesetzestext maximal empfohlen Menge eingenommen. In Etappe 2 und 3 (2 bzw. 1 Mahlzeit wird durch einen Shake ersetzt) fällt die tägliche Zuckeraufnahme über das Produkt sogar noch geringer aus.
Aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen ist für das Produkt Diät Vitalkost Vanille die Bezeichnung „Mahlzeit für eine gewichtskontrollierte Ernährung“ sowohl aus lebensmittelrechtlicher als auch aus ernährungsphysiologischer Sicht gerechtfertigt und die Kundin braucht keine Bedenken zu haben.“
M&E dm Marken, dm drogerie markt GmbH
30. 3. 2015
Wir meinen: Dauerhaftes Abnehmen gelingt im Allgemeinen nur mit einer Änderung des Essverhaltens.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
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