Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Buchweizenbrot mit Walnüssen, das großteils aus Weizenmehl besteht. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Buchweizenbrot mit Walnüssen, das großteils aus Weizenmehl besteht. |
Buchweizenbrot mit Walnüssen: Bei diesem Produktnamen könnte man meinen, das Brot bestünde hauptsächlich aus Buchweizenmehl. Bild: VKI
Buchweizenbrot mit Walnüssen: Laut Zutatenliste besteht das Brot allerdings großteils aus Weizenmehl. Bild: VKI
Das steht drauf: Buchweizenbrot mit Walnüssen
Gekauft bei: Billa
Bei Billa gibt es Buchweizenbrot mit Walnüssen. Der Produktname legt nahe, dass das Brot in erster Linie aus Buchweizenmehl hergestellt ist. Oder? Ein glatter Trugschluss. Laut Zutatenliste setzt sich das Buchweizenbrot mit Walnüssen aus Wasser, Weizenmehl, 20,1 % Buchweizenmehl, Walnüssen, Kartoffeln, Rapsöl und noch etlichen weiteren Zutaten zusammen. Kurz: Das Brot enthält mehr Weizenmehl als Buchweizenmehl.
Rein rechtlich ist an der Kennzeichnung nichts auszusetzen. Ist ein Produkt nach bestimmten Zutaten benannt bzw. sind bei einem Produkt bestimmte Zutaten extra ausgelobt, müssen diese nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID = quantitative ingredients declaration) in der Zutatenliste zusätzlich in Prozent ausgewiesen sein. Diese Vorgabe ist hier erfüllt.
Das Brot entspricht auch den Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelcodex: Brote, in deren Bezeichnung auf Buchweizen hingewiesen wird, haben mindestens 20 % Buchweizen bezogen auf die Mahl- und Schälprodukte zu enthalten, heißt es dort.
Wir meinen aber: Ist ein Produkt als Buchweizenbrot ausgelobt, dann muss auch überwiegend Buchweizen drin sein. Andere verarbeitete Getreidesorten sollten gleich vorne auf der Packung groß und deutlich sichtbar sein. Produkte aus Buchweizen werden gern von Personen gekauft, die keinen Weizen vertragen. Dieses Buchweizenbrot ist für Menschen, die sich weizenfrei ernähren wollen oder müssen, aber nicht geeignet.
Was Rewe dazu sagt, dass das Buchweizenbrot mit Walnüssen in erster Linie aus Weizenmehl erzeugt ist.
„Das Produkt ,Buchweizenbrot mit Walnüssen‘ wird nicht als glutenfrei ausgelobt. Im Zutatentext sind alle Zutaten aufgelistet und die allergenhaltigen Zutaten hervorgehoben. Das Brot ist für Kunden mit Weizenallergie oder Zöliakie nicht geeignet, was für die entsprechende, sehr gut informierte Kundengruppe gut aus der Zutatenliste ersichtlich ist.
Der Grund für die Verwendung von Weizenmehl ist, dass Buchweizen zur Gruppe der Pseudo-Cerealien gehört und alleine nicht backfähig ist.
Das Brot entspricht den Vorgaben des Österreichischen Lebensmittelcodex, der definiert, dass Brote in deren Bezeichnung auf Buchweizen hingewiesen wird, mindestens 20 % Buchweizen bezogen auf die Mahl- und Schälprodukte enthalten müssen.“
REWE International AG
19.1.2017
Wir meinen: Wir setzen voraus, dass Produkte rechtlich korrekt gekennzeichnet sind. Zusätzlich könnte man sie aber doch auch konsumentenfreundlich und unmissverständlich deklarieren!
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