Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Pesto alla Genovese von Barilla, das in seiner Zusammensetzung deutlich von klassischem Pesto abweicht. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Pesto alla Genovese von Barilla, das in seiner Zusammensetzung deutlich von klassischem Pesto abweicht. |
Barilla i Pesti alla Genovese: Das Pesto ist nicht auf klassische Art hergestellt und besteht großteils aus Sonnenblumenöl. (Bild: VKI)
Laut Zutatenliste sind auch Cashews, Aromen, Zucker, Molke- und Buttermilchpulver sowie Säureregulatoren enthalten. (Bild: VKI)
Das steht drauf: Barilla i Pesti alla Genovese
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Pesto, eine ungekochte, pastöse Würzsauce, ist ideal für ein warmes Essen auf die Schnelle: einfach zu gekochter Pasta dazugeben, mischen und fertig ist das Nudelgericht.
Pesto stammt aus der italienischen Küche. Eine der bekanntesten Sorten ist Pesto alla Genovese (Pesto nach Genueser Art). Laut Originalrezept wird es aus Basilikum, Pinienkernen, Parmesan oder Pecorino, Olivenöl, Knoblauch und Salz hergestellt.
Von Barilla gibt es verschiedene Pesto-Sorten im Glas, so auch Pesto alla Genovese. Ein Kunde, der wusste, wie diese Paste traditionell zubereitet wird, staunte nicht schlecht, als er die umfangreiche kleingedruckte Zutatenliste auf dem Etikett entziffert hatte.
Denn demnach besteht dieses Pesto aus 44,5 % Sonnenblumenöl, 30 % Basilikum, Cashewkernen, 4,5 % Grana Padano g.U. Käse, Molkepulver, Salz, 1,2 % Pecorino Romano g.U. Schafkäse, Zucker, 1 % nativem Olivenöl Extra, Basilikumextrakt, natürlichen Aromen, Knoblauch, Buttermilchpulver und dem Säureregulator Milchsäure. "Seit wann sind in einem Pesto Sonnenblumenöl, Aromen, Zucker, Molke- und Buttermilchpulver und Säureregulatoren drinnen? Das ist doch kein Pesto!", schrieb er uns.
Eine lebensmittelrechtliche Definition für Pesto gibt es bislang nicht. Aber dass Sonnenblumenöl das Olivenöl weitgehend ersetzt (das enthaltene 1 % native Olivenöl extra entspricht gerade einmal einem Tropfen) und anstelle von Pinienkerne Cashewkerne verarbeitet sind, erwarten Kunden sicher nicht. Ebenso wenig rechnen sie mit natürlichen Aromen, Buttermilchpulver und Milchsäure als Zutaten.
Unserer Meinung nach sollte auf dem Etikett groß und deutlich darauf hingewiesen werden, dass das Pesto großteils aus Sonnenblumenöl besteht bzw. nicht auf klassische Art hergestellt ist.
Was Barilla dazu sagt, dass das Pesto alle Genovese nicht nach der Originalrezeptur erzeugt ist:
"In unserer Saucenproduktion in der Nähe von Parma replizieren wir möglichst genau das, was in der traditionellen italienischen Küche geschieht, mit Zutaten, die wir sorgfältig auswählen. Die Hauptkriterien hier sind in erster Linie der Geschmack, die Lebensmittelsicherheit und natürlich auch die Eignung für die Rezeptur, um unseren Kunden großartige italienische Pesti zur Verfügung zu stellen, die aber auch lange haltbar sind. So ist es uns gelungen, in Österreich, aber auch Deutschland, Frankreich und der Schweiz zum Marktführer zu werden.
Bei der Herstellung von Pesto Genovese in der eigenen Küche werden als Hauptzutaten frisches Basilikum, italienischer Käse, Knoblauch und Nüsse bzw. Schalenfrüchte verwendet. Die Hauptzutat unseres Pesto alla Genovese ist nach wie vor das Basilikum der Sorte ,Genovese‘. Dieses beziehen wir ausschließlich aus Italien, vorwiegend aus Anbaugebieten, die in der Nähe unserer Produktionsstätte liegen. Die Zugabe von Basilikumextrakt und dessen natürliches Aroma dienen der Intensität des Geschmacks. Beides wird zuvor aus dem frisch geernteten Basilikum gewonnen.
Eine weitere wichtige Zutat ist der Käse. Auch hier verwenden wir ausschließlich echten italienischen Grana Padano und Pecorino Romano mit dem Qualitätssiegel DOP (Denominazione d‘Origine Protetta), von den namhaftesten Herstellern Italiens. Der Käse wird aus den ganzen Käselaiben erst kurz vor Verwendung herausgerieben.
Vor vielen Jahren begann Barilla damit, dem Pesto alla Genovese eine spezielle Mischung aus Cashew- und Pinienkernen beizumischen. 2005 wurde in der europäischen Gesetzgebung dann der potenziellen Tendenz Rechnung getragen, dass bei Pinienkernen eine Querkontamination mit Metallen möglich ist. Wir führten zusätzlich eigene Untersuchungen durch mit dem Ziel, das Rezept zu aktualisieren. Dank einer Qualitätsanalyse, die dem Geschmack und den Vorlieben der Verbraucher Rechnung trägt, beschlossen wir in der Folge, unseren Kunden eine neue Version des Pestos anzubieten, in dem wir – neben anderen Zutaten – ausschließlich Cashewkerne verwenden. Durch deren Verwendung erfüllen wir die Vorgaben an eine höhere Nahrungsmittelsicherheit. Die hohen Qualitätsstandards, die für Industrieprozesse mit besonders hohen qualitativen Spezifikationen gefordert werden, können von uns so ebenfalls eingehalten werden.
Das von uns verwendete Sonnenblumenöl ist ein hochstabiles Öl mit besonders hohem Fettsäuregehalt. Dieses Öl garantiert die Herstellung ohne Konservierungsstoffe sowie die hohen Qualitätsanforderungen an das Öl im Produktionsprozess. Während Olivenöl ,Extra Vergine‘ an sich ein hochwertiger Inhaltsstoff ist, zeigt unsere Erfahrung, dass die Verwendung von Olivenöl bei haltbaren, wärmebehandelten Produkten nicht optimal ist, da es im Laufe der Zeit zu Geschmacksveränderungen kommt. Dieser Tatsache wird häufig mit der Verwendung von Konservierungsstoffen/Antioxidantien begegnet, die wir in unserem Produkt konsequent vermeiden.
Molke- und Buttermilchpulver dienen in geringen Mengen dazu, dem Pesto Cremigkeit und Süße zu geben, auch verbessern sie die vom Kunden gewünschte Anhaftung der Pesti an die Pasta. Die Verwendung einer Prise Zucker, um die Säure der verwendeten Kräuter und Gemüse auszubalancieren, ist generell auch in der Heimküche absolut üblich. Auch die geringe Menge an Milchsäure ist notwendig, um den Säuregehalt der Produkte zu regulieren und die Produktsicherheit zu gewährleisten."
Barilla Austria GmbH
5.1.2018
Wir meinen: Lesen Sie die Etikettenaufschrift vollständig und genau. Nur dann erfahren Sie, woraus sich das Produkt zusammensetzt.
„Just veg! Vegan Spread Plain“ gibt sich als Aufstrich auf Basis von Mandelprotein aus. Doch der Hauptbestandteil ist Kokosnussfett. Und warum klebt der Aufstrich am Deckel?
Naschen vom rohen Teig? Besser nicht, denn hier können Gesundheitsgefahren lauern! Aber BEN & JERRY’S Eis bietet mit Cookie Dough (übersetzt: roher Keksteig) genau diesen Genuss. Kann man das ohne Bedenken essen?
Weniger Inhalt bei gleichem Preis: Das ist eine versteckte Preiserhöhung! SPAR hat das Natur-Pur-Bio-Faschierte stillschweigend verteuert. Das verärgert Konsumentinnen und Konsumenten zu Recht!
Die Firma ehrenwort. Genussmomente bietet verschiedene Bio-Gewürze in gleich großen Kartondosen an. Die Füllmenge der Dosen mit Knoblauch fiel überraschend niedrig aus. Irrtum oder überdimensionierte Verpackung? Der Hersteller prüft nach.
Nahezu ident, aber preislich weit auseinander: SPAR Vital Spargel kostet deutlich mehr als S-Budget Spargel, obwohl die Gläser den gleichen Inhalt haben. Die gering unterschiedliche Dicke der Spargelstangen rechtfertigt den höheren Preis nicht. Beide Produkte „hergestellt in Peru“ – das kommt bei Konsumentinnen und Konsumenten nicht gut an!
Ärgern Sie sich auch über fehlende strategische Nachhaltigkeit im Supermarkt? Warum bietet PENNY Milch in Einweg-Glasflaschen an, obwohl diese Verpackungsform nicht nachhaltig ist? Penny-Kundinnen und Kunden sollen Glasflaschen „pfandfrei“ in den Container werfen anstatt wie in anderen Supermärkten als Mehrweggebinde zurückzubringen.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: