Im Zuge der Corona-Krise musste auch der österreichische Ableger der Schweizer Reisebürokette Insolvenz anmelden. Was bedeutet das für betroffene Konsumenten?
Lockdown, Stornierungen, Reisewarnungen - viele Unternehmen im Tourismusbereich spüren derzeit die Reiserecht in Corona-Zeiten - Kein Urlaub wie sonst massiv. Auch STA Travel nannte die Pandemie als Grund für die Pleite. Die österreichische Tochterfirma des Schweizer Reisebüros hat letzte Woche Insolvenz angemeldet, die Muttergesellschaft bereits einige Tage zuvor.
STA Travel war laut eigenen Angaben das weltgrößte Reiseunternehmen für Studierende und Jugendliche mit über 200 Niederlassungen in 12 Ländern. Das Unternehmen war in Österreich seit dem Kauf des Jugendreisen-Anbieters Ökista (2001) aktiv und hatte zuletzt Standorte in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.
Was bedeutet die Pleite nun aber für Konsumenten, die über STA Travel Hotels, Flüge, Städte- oder Rundreisen gebucht haben?
Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Grundsätzlich ist das abhängig davon, welche Art von Leistung Sie gebucht haben. Bei Pauschalreisen sind Sie rechtlich am besten geschützt. Kann eine gebuchte Pauschalreise nicht stattfinden (z.B. wegen coronabedingten Reisewarnungen des Außenministeriums für den Zielort), ist der Veranstalter verpflichtet, seinen Kunden alle geleisteten Zahlungen zu erstatten. Das besagt die Pauschalreise-Verordnung (EU) 2015/2302. Sie schützt auch die Ansprüche von Konsumenten, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Europakonsument-Artikel: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen
Geld zurück
Adresse: Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien
Notfallnummer: +43 1 317 25 00
E-Mail: rsv@europaeische.at
Ihre Rechte bei anderen gebuchten Leistungen
Haben Sie keine Pauschalreise, sondern eine andere Leistung über das insolvente Reiseunternehmen gebucht, wird die Situation für Sie leider komplizierter. Hier greift der Schutz für Verbraucher nicht, den die Pauschalreiserichtlinie sonst bietet. Sie können in diesem Fall nur versuchen, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Eine Anmeldung Ihrer Forderungen ist bis 20. Oktober 2020 möglich.
Bedenken Sie, dass Sie dafür eine Gerichtsgebühr von 23 Euro zahlen müssen. Als Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens erhalten Sie maximal einen gewissen Anteil Ihrer Forderungen. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) raten Ihnen also nur dazu, wenn es bei Ihnen um einen deutlich höheren Geldbetrag geht.
Kein Insolvenzschutz bei Gutscheinen
Bei Gutscheine bei Pauschalreisen: Vorsicht - Geld zurück ist sicherer gibt es keinen Insolvenzschutz. Auch, wenn Sie z.B. nach der Stornierung einer Pauschalreise einen Gutschein von STA Travel akzeptiert haben, greift hier die Pauschalreiserichtlinie nicht. In diesem Fall können Sie sich ebenfalls nur als Gläubiger dem Insolvenzverfahren anschließen. Wir fordern schon länger, dass der Insolvenzabsicherer künftig auch bei Gutscheinen die Haftung übernimmt und sich die aktuelle Rechtslage hier zugunsten der Konsumenten ändert.
Pleiten anderer Reiseveranstalter
STA Travel ist nicht der einzige österreichische Reiseunternehmen, der durch die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten pleite gegangen ist. Auch das Wiener Reisebüro Papageno Touristik: Insolvenz - Pleite von Reiseveranstalter, das Grazer Reisebüro ABS - Reisebüro GmbH ist insolvent die Level: Fluglinie insolvent - Aus für Billigairline oder der Maturareise-Veranstalter Maturareise-Veranstalter Splashline insolvent mussten etwa Insolvenz anmelden.