Was bedeutet Verlobung?
Die Verlobung ist das gegenseitige Versprechen von zwei Menschen, einander zu heiraten. Rein rechtlich sind die Verlobten dadurch jedoch nicht gebunden. Löst jedoch ein Verlobter einseitig die Verlobung, so können dem anderen Verlobten möglicherweise Ersatzansprüche für einen entstandenen Schaden zustehen (etwa Rückgabe von Verlobungsgeschenken, Kosten für Hochzeitvorbereitungen u.Ä.)
Was sind eheliche Pflichten?
Nach dem Gesetz zählen dazu gemeinsames Wohnen (mit einigen Ausnahmen), Treue, „anständiger“ Umgang, Beistand, Haushaltsführung, Kindesobsorge und Unterhalt. Was das in der Praxis bedeutet, erfahren Sie in unserem Buch.
Braucht es einen Ehevertrag?
Nur in besonderen Fällen, etwa zur Vermeidung von Streitigkeiten im Scheidungsfall, wenn die vorehelichen Vermögensverhältnisse unterschiedlich sind oder bei Unternehmen. Grundsätzlich können in einem Ehevertrag nur finanzielle Aspekte geregelt werden.
Wie ist das mit der Mitgift?
Dabei handelt es sich um keine Tradition, sondern um eine gesetzliche Regelung. Mit dieser Unterstützung soll sichergestellt werden, dass sich das Brautpaar einen guten Start in die gemeinsame Ehe leisten kann. Nicht nur der Braut, sondern auch dem Bräutigam steht eine Mitgift von den eigenen Eltern zu. Die Höhe der Mitgift ist abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen von Braut bzw. Bräutigam. Hat diese(r) bereits von sich aus ein entsprechendes Einkommen/ Vermögen, so verringert sich bzw. erlischt der Anspruch auf Mitgift gegenüber den Eltern. Der Anspruch auf Mitgift kann auch verwirkt werden, das gilt zum Beispiel bei heimlicher Heirat ohne Wissen der Eltern.
Welche Namen kann man annehmen?
Nach dem österreichischen Namensrecht sind gemeinsamer Familienname, Doppelnamen und getrennte Namen möglich. Die Namenswahl hat Folgen für gemeinsame Kinder. Wir erklären im Buch die zahlreichen Sonderfälle.
Was ändert sich im gemeinsamen Haushalt?
Vor allem die finanzielle Situation. Neue Ausgaben kommen hinzu, die Zusammenlegung von zwei Haushalten bietet aber auch Einsparungspotenziale. Dazu braucht es Planung. Das KONSUMENT-Hochzeitsbuch gibt dazu viele Anregungen und konkrete Anleitungen.