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Illustration Wasserhahn mit einem Knoten
Bild: AlexLMX / Shutterstock.com

Wasser abdrehen im Urlaub - 72-Stunden-Klausel

„In unseren Versicherungsbedingungen für die Hausversicherung steht, dass die Hauptwasserleitung zuzudrehen ist, wenn das Haus länger als drei Tage nicht bewohnt wird. Das ist besonders im Sommer problematisch, weil der Garten nicht bewässert werden kann oder aber die Bedienerin nicht saubermachen kann (kommt einmal pro Woche). Zahlt es sich aus, eine andere Versicherung zu suchen, oder gibt es hier andere Interpretationsmöglichkeiten? Welche Erfahrungen gibt es in diesem Fall?“ - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Gabi Kreindl.

Gabi Kreindl (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Gabi Kreindl

72-Stunden-Klausel

In den Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung ist üblicherweise eine 72-Stunden-Klausel enthalten, die besagt, dass, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist, der Hauptwasserhahn abzudrehen ist.

Leistungsverweigerung im Schadensfall

Eine typische Formulierung lautet: „Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.“ Wird das nicht gemacht, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung verweigern. Diese Regelung ist in den Bedingungen der Versicherer allgemein üblich. Viele Versicherte wissen das nicht. Schauen Sie in Ihre Bedingungen!

Was tun?

Die einfachste und beste Lösung ist wohl, sich bedingungsgemäß zu verhalten und den Hauptwasserhahn zuzudrehen, sobald man länger als 72 Stunden weg ist. Das ist aber nicht immer die praktischste Lösung. Denn oft ist es so, dass z.B. automatische Bewässerungssysteme die Blumen oder den Rasen versorgen. In jenen Fällen, wo die Hauptwasserleitung nicht abgedreht werden kann, sollte jedenfalls jemand ersucht werden, regelmäßig vorbeizuschauen. Wie oft das sein muss, können auch wir nicht eindeutig sagen.

Öfter als einmal die Woche

In Ihrem Fall würde die Bedienerin einmal pro Woche kommen, das wäre zu selten. Sorgen Sie daher dafür, dass in Ihrer Abwesenheit möglichst täglich jemand nach dem Haus oder der Wohnung sieht, dann sind Sie vermutlich auf der sicheren Seite. Und eine Beaufsichtigung des Hauses oder der Wohnung während des Urlaubs ist ja grundsätzlich sinnvoll! Vielleicht gibt es auch einen eigenen Wasserkreislauf für die Bewässerung des Gartens. Das ist vor allem bei neueren Bauten vorgesehen und hilfreich.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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