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Hunde - Polizze für Bello

Warum Ihr Hund eine Versicherung braucht.

„Platz, Bello!“ Befehl hin, gutes Zureden her: Selbst ein gut erzogener Hund pariert nicht immer. Sondern springt im Überschwang der Gefühle die Nachbarin an, die mit dem Fahrrad des Weges kommt. Oder reißt die Hose des Briefträgers in Fetzen, der in sein Revier eindringt.

Frauerl oder Herrl müssen haften

Prinzipiell haftet jeder Hundehalter für Verletzungen und Schäden, die sein vierbeiniger Begleiter anrichtet. Auch wenn Bello beim Strawanzen auf die Bundesstraße gerät und damit eine Massenkarambolage auslöst. Das wird mit Sicherheit teuer. Dann macht sich eine Haftpflichtversicherung gewiss bezahlt. Lesen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Haushaltsversicherung genau durch, oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer. In manchen Polizzen ist die Haftpflicht für zumindest einen Hund bereits inkludiert. Sollte dies nicht der Fall sein (etwa, weil zur Zeit des Vertragsabschlusses noch keiner im Haus war), kann die Haushaltsversicherung meist problemlos erweitert werden. Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme (mindestens 700.000 Euro) achten! Nur dann sind auch Großschäden wie die erwähnte Massenkarambolage abgesichert. Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab – also wenn Bello zu Unrecht unter Verdacht steht.

Tiere haben keine Krankenkasse

Bello sollte regelmäßig zum Arzt. Für Impfungen, Routineuntersuchungen, eventuell zum Kastrieren beziehungsweise Sterilisieren. Doch das zahlt keine Krankenkasse. Zwar wird seit einiger Zeit auch in Österreich eine Tierversicherung angeboten („Konsument“ 5/98). Aber gerade für diese Routinefälle gilt sie nicht. Auch Flohbekämpfung, Entwurmen, Zahnpflege und Diätfutter sind ausdrücklich ausgenommen. Nur unvorhersehbare und neu auftretende Krankheiten und Verletzungen sind versichert. Immerhin: Verschwindet Bello spurlos, leistet die Versicherung Ersatz, und stirbt Bello’s Frauerl oder Herrl, zahlt die Versicherung seinen Heimplatz, allerdings nur sehr begrenzt. Doch angesichts der vielen Wenn und Aber (so gilt für neu versicherte Tiere eine Altersgrenze von acht Jahren) ist diese Polizze keine wirkliche Hilfe.

Versicherung zahlt nicht immer

Doch auch eine Haftpflichtversicherung gibt Bello keine Lizenz zum Zubeißen. Keine Versicherung zahlt bei Vorsatz – also wenn ein aggressiver Zeitgenosse seinen Hund auf jemanden hetzt. Ansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers sind normalerweise ausgeschlossen, ebenso wie Schäden am Eigentum des Tierhalters (zB die abgekaute Tapete in der eigenen Wohnung) oder an Gegenständen, die er geliehen, gemietet oder gepachtet hat. Und wenn Bello ein läufiges Weibchen beglückt, müssen Herrl oder Frauerl die finanziellen Folgen (Kosten für Tierarzt, Abtreibung...) tragen. So genannte Deckschäden sind fast immer ausgeschlossen.

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