Techniker gerufen
Vor Kurzem hatte Familie Peter eine neue Wohnung bezogen. Weil die Gasetagenheizung kalt blieb, rief man einen Techniker des TGK-Werkskundendienstes zu Hilfe.
Störung sollte selbst behoben werden
Langer Schlauch. „Uijegerl“, meinte der Fachmann: „Die Therme zeigt Störung an, da müssen S’ a Wasser nachfülln.“ Doch das könne er nicht selbst erledigen, bei diesem Modell gäbe es keine Nachfüllvorrichtung, das Wasser müsse man bei einem bestimmten Heizkörper einfüllen. „Und an so an langen Schlauch hob i net mit!“ Peters sollten sich einen zehn Meter langen Schlauch besorgen und das Wasser selbst nachfüllen.
Thermenspezialiste wurde geschickt
Zufällig kam kurz danach ein Installateur von Firma S. wegen einer tropfenden Küchenarmatur ins Haus. Den fragte Herr Peter, ob er nicht eine bessere Lösung wüsste als den Schlauch. Sein Vorschlag: Eine Verbindung von der Steigleitung zum Heizkörper legen. Das bedeutete zwar Stemmarbeiten und weitere Kosten, aber das Problem wäre damit gelöst. Peters stimmten zu. Doch die Therme funktionierte immer noch nicht. Also riefen die Konsumenten wiederum bei der Firma S. an: „Wir schicken Ihnen unseren Thermenspezialisten!“ hieß es.
Elektronik war schuld
Endlich die richtige Diagnose. Dass das Gerät nicht ansprang, lag an der Elektronik und war relativ einfach zu beheben. Jetzt hatten Peters zwar eine funktionierende Heizung, aber auch einen „Riesengrant“ auf die Firma TGK und deren Servicetechniker. Brieflich forderten sie das Geld für die Installation des Heizungsfüllrohres und die Thermenreparatur zurück – insgesamt 735 Euro.
Wiedergutmachung
Endlich reagiert. Dem Unternehmen hatte es offenbar die Sprache verschlagen. Nach einem Monat Warten wurde es Herrn Peter zu bunt, und er wandte sich an uns. Auch wir hielten die Forderung für berechtigt. Allerdings müsste unserer Meinung nach TGK zwar für die Kosten der Installation aufkommen, nicht aber für die Reparatur. Auch auf unser Schreiben kam erst keine Ant-wort. Dann aber entschuldigte sich die Firma: Der Mitarbeiter sei auf das Thermenmodell noch nicht geschult gewesen. 576 Euro wurden an Familie Peter überwiesen und als Wiedergutmachung ein Gratis-Thermenservice in Aussicht gestellt.
Namen der betroffenen Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.