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Aufgespießt - Konsument 4/2000

Aktualisiert: HANDYNET-Österreich

HANDYNET-Österreich ist eine nationale Dokumentation über Behindertenhilfsmittel, Händler und Behindertenorganisationen auf CD-Rom. Vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstellt, unterstützt sie die Bundessozialämter bei der Behindertenberatung. Auf Anfrage werden auch Ausdrucke und Bildmaterial aus der Datenbank an behinderte Menschen oder deren Angehörige zugeschickt. Nunmehr liegt die Datenbank in Version 2, Jänner 2000, vor. An Behindertenorganisationen, die kostenlose Beratung anbieten, werden vom BMAS Gratis-CD’s versendet. Gegen einen Spendenbeitrag erhalten unter anderem Sozialversicherungsträger, Rehab-Einrichtungen oder Krankenhäuser die CD-Rom.

Lücke im Minderjährigenschutz

Eine Studentin war von zuhause ausgezogen. Da sie Unterhaltszahlungen von ihren Eltern erwartete, eröffnete sie bei der P. S. K. ein Girokonto. Obwohl minderjährig und ohne Einkommen (eine Zustimmung der Eltern lag nicht vor), bekam die Studentin einen Überziehungsrahmen von 20.000 Schilling eingeräumt. Da die Unterhaltszahlungen ausblieben, konnte sie den Betrag nicht zurückzahlen und wurde von der P.S. K. geklagt. Das Gericht erklärte den Vertrag mit der P. S. K. zwar als unwirksam, die 20.000 Schilling musste die Studentin dennoch zurückzahlen. Begründung: Sie hatte damit – für sie nutzbringend – ihren Lebensunterhalt gefristet. Hätte sie das Geld sinnlos verschleudert, hätte sie nichts zurückzahlen müssen.

Pfand auf Energiesparlampen

Energiesparlampen gab es in einem Markt im Angebot. Frau S. wollte die Gelegenheit beim Schopf ergreifen und packte fünf Stück in ihren Einkaufswagen. An der Kassa die Überraschung: für jede Lampe war ein Pfand fällig, der „Gutschein“ den sie als Beleg erhielt, wäre bei Entsorgung der eben erstandenen Lampen einzulösen. Dass ein Pfand eingehoben wird, war nirgends angeschrieben. Und, so fand Frau S., so günstig wäre das Angebot nun auch nicht mehr. Frau S. gab die Lampen mitsamt Gutscheinen zurück. In Zukunft, so meinte sie, würde sie woanders einkaufen.

Wertkarten-Handys: keine Kostenkontrolle

Wer glaubt, mit Wertkarten-Handys Kosten kontrollieren zu können, irrt. Die Ursache: SMS-Nachrichten. „Die Vergebührung von max.mails (SMS) erfolgt, sobald diese erfolgreich zugestellt wurde“, heißt es von Seiten max.mobil’s. Zu diesem Zeitpunkt kann die Wertkarte jedoch bereits „leer“ sein, ein Minus entsteht. Die Höhe des Guthabens sei jederzeit am Handy abfragbar, rechtfertigt man sich bei max.mobil. Wir meinen jedoch: Wer mit einfacher Ausgabenkontrolle wirbt und keinerlei Gebührenabrechnung vorlegt, sollte nicht mehr „hergeben“, als vom Kunden vorausbezahlt wurde. Eine Dreizehnjährige musste etwa feststellen, dass sie über eine neue Wertmarke nur noch „halb“ verfügen konnte. Fast 50 Prozent waren bereits für die Minusabdeckung aufgegangen.

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