"Ein Fall für KONSUMENT": Obwohl die Reparatur innerhalb der Gewährleistungspflicht stattfand, wurde sie verrechnet.
Als Frau Springer ihren Gasherd von Allgas Volkmann (Wien) reparieren ließ, wies sie u.a. darauf hin, dass die Flamme verzögert anspringe. Die Reparatur kostete 118,40 €. Bald darauf sprang die Flamme aber wieder erst nach längerer Zeit an. Frau Springer reklamierte bei Allgas und der Herd wurde erneut repariert. Für die zweite Reparatur wurden Frau Springer 153,60 € in Rechnung gestellt. Da der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten war, verweigerte Frau Springer die Zahlung und begründete das schriftlich.
Wir schalteten uns ein
Allgas Volkmann mahnte die Rechnung trotzdem ein. Erst als wir uns einschalteten, buchte Allgas Volkmann die Rechnung schließlich doch noch aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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