GIS-Gebühr für einen nicht verwendbaren alten Röhren-Fernseher. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth.
An Herrn Langers Wohnungstür steckte ein Zettel: Er solle sich bezüglich TV-Anmeldung bei der GIS melden, hieß es da. Doch bevor er noch darauf reagieren konnte, stand bereits ein GIS-Mitarbeiter vor der Tür.
Röhrenfernseher
Herr Langer hatte lediglich alte, nicht mehr verwendbare Röhrenfernseher. Der GIS-Mitarbeiter begutachtete die Geräte und bestätigte Herrn Langer, dass diese nicht angemeldet werden müssen. Er bat Herrn Langer um eine Unterschrift auf seinem mitgebrachten Pad – „nur aus formalen Gründen“, meinte er. Herr Langer verließ sich auf diese Aussage und unterschrieb.
"Nur aus formalen Gründen"
Dass er mit seiner Unterschrift irrtümlich eine TV-Nutzung angemeldet hatte, fiel ihm erst aufgrund der seither von seinem Konto abgebuchten TV-Gebühren auf. Er forderte von der GIS, die Abbuchung zu korrigieren. Das Unternehmen reagierte nicht. Als wir uns einschalteten, stornierte die GIS Herrn Langers Fernseh-Anmeldung und sicherte die Rückerstattung des zu viel abgebuchten Betrages zu.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
- Lesen Sie auch: GIS: Gebührenbefreiung - Verspätet beantragt
- Bei ähnlichen Problemen wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratung.