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Zahnsteinbehandlung - Sparsame Krankenkasse

Bei meinem letzten Zahnarztbesuch hieß es, dass ich den Zahnstein entfernen lassen sollte. Aber man sagte mir, dass die Krankenkasse dafür nicht die Kosten übernimmt, da es unter die Vorsorge fällt. Stimmt das?

Alle Krankenkassen bezahlen die Zahnsteinentfernung, und zwar zwei Behandlungen pro Halbjahr. Beim Kassenzahnarzt müssen Sie nichts bezahlen, beim Wahlzahnarzt bekommen Sie 80 Prozent des Kassentarifes refundiert. Der Zahnarzt erhält für die Behandlung von der Krankenkasse rund 100 Schilling. Das ist vielen zu wenig, und sie sagen daher, das sei privat zu bezahlen. Manche ziehen sich so aus der Affäre, dass sie als Kassenleistung nur den Zahnstein entfernen. Damit haben sie zwar die vereinbarte Leistung erbracht, aber ordentliche Arbeit würde bedeuten, die Zähne noch zu polieren und mit Fluoridgel oder -paste einzureiben. Wird nur der Zahnstein entfernt, dann bleibt die Zahnoberfläche rau, und Zahnstein lagert sich noch leichter darauf an.

Mundhygiene

Vielleicht dachte Ihr Zahnarzt an diese umfassendere Behandlung, als er meinte, dass dies die Kasse nicht bezahlt. Was er Ihnen angeboten hat, wird auch „Mundhygiene“, „Prophylaxe“ oder „Dentalhygiene“ genannt. Sie ist sehr zu empfehlen (siehe weitere Artikel: „Mundhygiene“ [Konsument3/99]), aber privat zu bezahlen. Der Kasse ist kein Vorwurf zu machen. Sie geht sparsam mit Ihren Beiträgen um.

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