Einem demenzkranken Patienten kommt im Spital die Zahnprothese abhanden. Die Krankenanstalt weigert sich, für den Schaden aufzukommen.
Der Fall: Patient massiv verwirrt
Peter F. hat starke Schmerzen und wird zur Abklärung der Ursachen stationär in ein Spital aufgenommen. Die Untersuchungen dauern den ganzen Tag an und finden in verschiedenen Räumlichkeiten statt. Der 80-Jährige leidet unter Demenz mit teilweise massiven Verwirrtheitszuständen und muss im Krankenhaus ständig vom Pflegepersonal begleitet werden.
Gebiss nach OP unauffindbar
Für die anstehende Operation wird ihm das künstliche Gebiss herausgenommen. Tags darauf kommt seine Familie zu Besuch. Der Patient hat die Operation gut überstanden, doch da ihm die Zahnprothese nicht mehr eingesetzt wurde, kann er keine feste Nahrung zu sich nehmen. Die Nachforschungen, wo das Gebiss geblieben ist, verlaufen ergebnislos – es bleibt unauffindbar. F. muss sich eine neue Zahnprothese anfertigen lassen. Das Krankenhaus lehnt eine Kostenübernahme ab. Auch die Haftpflichtversicherung der Krankenanstalt weigert sich, für die Kosten aufzukommen.