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Zahnbehandlung und Steuer - Geld zurück vom Finanzamt

Sie können die Kosten einer privaten Zahnbehandlung steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.

Teure Zahnbehandlung

Zahnspangen, Kronen, Inlays, Brücken oder eine Parodontaltherapie (siehe „Konsument“ 8/1999) sind bisweilen sehr teuer. Doch Sie können diese Ausgaben beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – auch für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner und für Kinder. Diese Kosten, so verlangt es die Finanz, müssen a) außergewöhnlich und b) zwangsläufig sein.

Selbstbehalt je nach Einkommen

Und es gibt einen Selbstbehalt. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist er. Seit 2003 müssen Sie keine Belege mehr mitschicken, diese aber sieben Jahre aufbewahren und dem Finanzamt auf Aufforderung vorlegen.

Rechnung besser auf einmal zahlen

Damit Sie in den Genuss dieses Steuervorteils kommen, müssen Sie die Rechnung vollständig bezahlt haben. Teilen Sie die Rechnung nicht auf zwei Jahre auf, sondern zahlen Sie die Summe auf einmal – auch wenn es schmerzt. Andernfalls könnte der Teilbetrag eines Jahres unter die Grenze für den Selbstbehalt rutschen. Sie können nur jene Summe, die den Selbstbehalt übersteigt, steuerlich geltend machen.  - Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt:

  • wenn Ihnen (dem Steuerpflichtigen) der Alleinverdiener- oder der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht sowie
  • für jedes Kind.

Drei Beispiele

Beispiel 1: Eine alleinstehende Frau verfügt über ein Bruttojahreseinkommen von 25.435,49 Euro. Sie zahlt für eine Brücke und zwei Kronen 3633,64 Euro. Der Selbstbehalt beträgt 2543,55 Euro; die verbleibenden 1090,09 Euro sind steuerlich absetzbar.

Beispiel 2: Ein Familienvater, Alleinverdiener mit zwei Kindern, benötigt eine Versorgung mit Implantaten, Kosten 5450,46 Euro. Das Bruttojahreseinkommen beträgt 38.661,95 Euro, der Selbstbehalt liegt bei 9 Prozent (12 Prozent minus 3 Prozentpunkte) und macht 3479,58 Euro aus. Den Rest von 1970,88 Euro kann er steuerlich geltend machen.

Beispiel 3: Ein Mann mit einem Jahreseinkommen von 14.534,56 Euro bezahlt für Goldinlays 944,74 Euro. 8 Prozent Selbstbehalt ergeben aber 1162,76 Euro. Diese Rechnung ist daher nicht absetzbar.

Wie hoch ist dann der tatsächliche Nutzen nach Steuer? Wer 40 Prozent Steuer zahlt, bekommt von der angegebenen Summe 40 Prozent „heraus“. Wer wenig verdient und nur zehn Prozent Steuer bezahlt, bekommt auch nur zehn Prozent der eingereichten Rechnung zurück. – Die Rechtslage stützt sich auf § 34 des Einkommensteuergesetzes.

Hohe Ausgaben sind "kein Luxus"

Es gibt auch zwei Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes  die sinngemäß aussagen: Honorarnoten von Zahnärzten müssen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Sie seien auch dann kein „Luxus“, wenn diese Kosten vom Finanzbeamten als „außergewöhnlich hoch“ eingestuft werden.

Wenn mehrere außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr ein großes Loch in Ihren Beutel reißen (krankheitsbedingte Kurkosten, eigene Zahnbehandlung und Zahnspangen der Kinder), dann können Sie diese Ausgaben addieren.

Selbstbehalt bei Behinderung

Sie beziehen für ein Kind erhöhte Familienbeihilfe und müssen für die Zahnbehandlung dieses Kindes tief in die Tasche greifen. Können Sie alle Rechnungen ohne Selbstbehalt in die Arbeitnehmerveranlagung oder die Steuererklärung nehmen? Das hängt, teilte uns das Finanzministerium mit, von der Art der Zahnschädigung ab. „Erhöhte Familienbeihilfe für ein Kind rechtfertigt noch nicht, dass sämtliche Zahnbehandlungen für das Kind ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen sind. Das wäre nur der Fall, wenn die Zahnbehandlung in ursächlichem Zusammenhang mit der Behinderung steht.“  

Mit anderen Worten: Wenn ständiges Naschen die Ursache ist: mit Selbstbehalt, wenn wenn es auf Grund der Behinderung großen Sanierungsbedarf gibt, kann man die Rechnungen ohne Selbstbehalt geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen

Als wichtigste außergewöhnliche Belastung gelten Krankheitskosten. Dazu gehören (eine Auswahl): Arztkosten, Hör-, Geh- und Sehbehelfe, Kuren, Kosten des Krankenscheins, Rezeptgebühr und Medikamente , Behandlungsbeitrag (bei Beamten), Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt und ins Spital – und eben die Kosten für Zahnbehandlungen. Dazu gehören z.B. Kronen, Inlays, Implantate, Brücken und Prothesen, aber auch Leistungen wie Parodontaltherapie und Zahnspangen (vor allem die festsitzenden sind teuer).

Das Jahreseinkommen zählt

Der Selbstbehalt wird vom gesamten Jahreseinkommen berechnet (auch das 13. und 14. Gehalt berücksichtigen!) und beträgt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von:

Jährliches Bruttoeinkommen Selbstbehalt
höchstens 7.267,28  6 Prozent
mehr als 7.267,28 bis 14.534,56  8 Prozent
mehr als 14.534,56 bis 36.336,42  10 Prozent 
mehr als 36.336,42  12 Prozent
Bei folgenden Jahresbruttoeinkünften gelten folgende Selbstbehalte (Beispiele):          
Jahresbruttoeinkommen Selbstbehalt

6.540,55  

392,43

10.900,93 

872,07
25.435,49  2.543,55
43.603,70  5.232,44

Belege ja oder nein?

Seit 2003 müssen Sie keine Belege mehr beilegen. Sie müssen sie sieben Jahre aufbewahren und dem Finazamt bei Aufforderung vorlegen.

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