Sie können die Kosten einer privaten Zahnbehandlung steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Teure Zahnbehandlung
Zahnspangen, Kronen, Inlays, Brücken oder eine Parodontaltherapie (siehe „Konsument“ 8/1999) sind bisweilen sehr teuer. Doch Sie können diese Ausgaben beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend machen – auch für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner und für Kinder. Diese Kosten, so verlangt es die Finanz, müssen a) außergewöhnlich und b) zwangsläufig sein.
Selbstbehalt je nach Einkommen
Und es gibt einen Selbstbehalt. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist er. Seit 2003 müssen Sie keine Belege mehr mitschicken, diese aber sieben Jahre aufbewahren und dem Finanzamt auf Aufforderung vorlegen.