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Zahnbehandlung: Röntgenbilder - Nutzen, Gebrauch und Kopie

Röntgenbilder beim Zahnarzt sind sinnvoll; sie erleichtern Diagnose und Behandlung. Sie als Patient haben ein Recht auf eine Kopie.

Mehrfach haben uns Patienten Folgendes berichtet: Sie sind neu in einer Ordination und werden sofort zum Röntgen geführt bzw. gedrängt. Verweigern sie dies ("ich möchte nur eine Beratung"), müssen sie sich dafür rechtfertigen und Arzt sowie ­Personal sind verärgert und verhalten sich sehr reserviert. Der Ärger kommt wohl ­daher, dass dieser Wunsch eingespielte ­Arbeitsabläufe durcheinanderbringt. Wobei unnötige Röntgenbilder abzulehnen sind.

Röntgenbilder: sinnvoll und wichtig

Im Grunde sind Röntgenbilder sinnvoll und ein sehr wichtiges Untersuchungs­instrument des Zahnarztes. Die Strahlenbelastung ist heutzutage vergleichsweise gering. Mit modernen Geräten, hochempfindlichen Filmen und bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften ist das Röntgen für Patienten ungefährlich. Trotzdem sollten sie der Strahlung möglichst wenig aus­gesetzt sein.

Um empfindliche Bereiche des Körpers zu schützen, gibt es Bleischürzen und Bleikragen. Die modernen digitalen Röntgengeräte liefern dem Arzt für die Diag­nose deutlich bessere Bilder und die Strahlenbelastung ist wesentlich geringer. Sollte einmal eine Aufnahme unbrauchbar sein, dann ist eine zweite mit diesen Geräten kein Problem.  

Karies sichtbar machen

Röntgenbilder zeigen die innere Beschaffenheit von Zähnen und Kiefer. Sie sind Basis für die Therapie und sehr wichtig für die Nachkontrolle. Ein großer Teil der Karies wäre für den Zahnarzt ohne Röntgen nicht sichtbar. In vielen Fällen ist die Oberfläche des Zahnschmelzes glatt und sieht intakt aus. Erst das Röntgen zeigt, dass der Zahn darunter entmineralisiert ist: Kariöse Stellen erscheinen auf dem Röntgenbild dunkler.

Mehr zum Thema

  1. Leserbriefe: Wenn Sie uns über Ihre Erfahrungen beim Zahnarzt berichten möchten, schreiben Sie an zaehne@konsument.at oder Redaktion Konsument, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.
  2. Forum Zahnbehandlung: Abonnenten können Ihre Erfahrungen in unserem Forum veröffentlichen: www.konsument.at/forumzaehne.

Kopien von Röntgenbildern

Röntgenbilder können Karies zeigen (Bild: Archiv)  Ohne Röntgenbild hätte der Zahnarzt Schwierigkeiten diese kariöse Stelle zu finden (Bild: Archiv)

Doch auch das Röntgenbild ist nicht unfehlbar. Karies im Frühstadium kann es nicht darstellen. Erst wenn die Auflösung des Zahnes fortgeschritten ist (Entmineralisierung von etwa 30 Prozent), sind die ­Bilder eindeutig. Einzelaufnahmen zeigen drei bis vier ­Zähne in größtmöglicher Genauigkeit. Das ist vor allem vor dem Ziehen von Zähnen nötig, beim Einsetzen von Inlays, für Kronen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen (Zahnhalteapparat). Weist das Gebiss sehr starke Schäden auf, braucht der Zahnarzt von allen Zähnen und beiden Kiefern genaue Aufnahmen. Diese Serie von Einzelbildern heißt Zahnstatus oder Röntgenstatus.

Auf das Röntgen verzichten

In Einzelfällen mag es sinnvoll sein, auf das Röntgen zu verzichten. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir: Wenn Sie aktuelle Röntgenbilder haben, nehmen Sie diese mit; oder sagen Sie bei der Anmeldung rechtzeitig, dass Sie für sich (oder Ihr Kind) jetzt kein Röntgenbild wünschen. Sie sollten hellhörig werden, wenn Ihr Zahnarzt größere Röntgenaufnahmen (Zahnstatus, Panoramaröntgen) innerhalb weniger ­Monate wiederholen will. Das ist normalerweise nicht üblich, weil die Kranken­kasse es maximal einmal pro Jahr übernimmt (Panoramaröntgen bei Patienten ab 14 Jahren einmal innerhalb von 2 Jahren).

Lassen Sie sich den Grund für diese zusätzlichen Aufnahmen erklären. Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen hingegen anhand der Röntgenbilder den Zustand Ihrer Zähne vor und nach der Behandlung zeigt, dann ist das bei größeren Eingriffen (Kronen, Implantate, Wurzelbehandlungen, Extraktionen) ein ­gutes Zeichen.

Kopien von Röntgenbildern

Sie haben Anspruch auf eine Kopie Ihrer Röntgenbilder. „Den betroffenen Patienten/Patientinnen oder deren gesetzlichen Vertretern/Vertreterinnen“, das bestimmt § 19, Abs. 2 des Zahnärztegesetzes, „ist auf Verlangen Einsicht in die Dokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien einschließlich Röntgenduplikaten zu ermöglichen."

Wie viel ein Arzt dafür verlangen kann ("Kos­tenersatz"), legt das Gesetz nicht fest. Der unverbindliche Richttarif empfiehlt Zahnärzten für die Neuanfertigung eines Einzelröntgenbildes einen Tarif von 13 Euro, für ein Panoramaröntgen von 68 Euro (Stand 2010).

Kopien sollten, meinen wir, billiger sein.

Panoramaröntgen

Das Panoramaröntgen gibt dem Zahnarzt einen Überblick über beide Kiefer und zeigt:

  • ob Zähne gänzlich fehlen oder (noch) nicht durchgebrochen sind
  • Entzündungen (vor allem in Zahnfleischtaschen und an der Wurzelspitze)
  • den Zustand des Kieferknochens
  • Veränderungen im Bereich der Wurzelspitzen

Panoramaröntgenbild geben einen Überblick (Bild: Archiv) 

Wem gehört Ihr Röntgenbild?

Eine Patientin wollte von uns wissen:

"Ich brauche meine Röntgenbilder. Darf ich sie haben oder gehören sie dem Zahnarzt?"

In Österreich müssen Zahnärzte alle Patientendaten 10 Jahre lang aufbewahren. Röntgenbilder dürfen sie dem Patienten nur leihen. Der kann von den Aufnahmen aber eine Kopie verlangen, die er dann bezahlen muss.

Leserreaktionen

Nur zehn Jahre

Nach meinem Wissensstand müssen Ärzte in Österreich Patientenunterlagen nur 10 Jahre aufbewahren. Nur Aufzeichnungen über den therapeutischen Einsatz von Röntgenstrahlen müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Dr. Gerd Hauser
Graz Herr
(aus Konsument 11/2010)

Dr. Hauser hat recht, wir bedauern den Irrtum.

Die Redaktion

Buchtipp: "Zähne"

Woran zeigt sich die Qualität einer Krone? Was sind die Vorteile von Gold, was die Nachteile von Keramik? Lohnt es sich, für ein Implantat viel Geld auszugeben? Was gehört zu einer guten Parodontalbehandlung und bei welchen Fehlstellungen reicht die abnehmbare Zahnspange nicht?

In Ordinationen kommt die Beratung oft zu kurz. Unsere aktualisierte Neuauflage des Buches "Zähne" (www.konsument.at/zahnratgeber/) bietet fundierte und für Laien gut lesbare Informationen.

Aus dem Inhalt

  • Mutter, Baby, Kind
  • Zahn- und Kieferregulierungen
  • Zahnfleisch
  • Zahnersatz
  • Kassen und Kosten
  • Probleme mit dem Zahnarzt

207 Seiten, 19,60 Euro (+ Versandspesen)

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