Wenn Zahnarzt und Patient streten, wird es schwierig. In unserem aktualiserten Buch "Zähne" schreiben wir über Streitbeilegung, Schlichtungsstellen und die Chancen vor Gericht. Hier ein Auszug.
Beispiel 1: Herr G. hat Zahnschmerzen, sein Zahnarzt zieht den Zahn. Später beginnt die Wunde sehr stark zu schmerzen und ein anderer Zahnarzt findet einen Zahnrest im Kiefer – ein klassischer Kunstfehler.
Beispiel 2: Eine Patientin beklagt sich, dass ihre neue Prothese nicht passt. Die Untersuchung zeigt, dass sie zwar im Oberkiefer die neue Prothese einsetzt, im Unterkiefer aber die alte verwendet. Kein Wunder, dass der Biss nicht stimmt.
Beispiel 3: Nach einer Wurzelspitzenresektion ist die Lippe einer Patientin teilweise taub.
Drei Fälle, ein Problem: Das Verhältnis zwischen Zahnarzt und Patient ist nicht immer frei von Konflikten. Und wer in solchen Fällen recht hat, ist oft schwer zu klären. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Zahnarzt seine Arbeit genauso gut macht wie Sie die Ihre. Ein Arzt schuldet Ihnen eine sorgfältige Behandlung. Eine Garantie dafür, dass die Behandlung glückt, kann Ihnen aber niemand geben; der Körper lässt sich nicht zur Heilung zwingen. Auch korrekte Behandlungen können scheitern, und Sie müssen sie trotzdem bezahlen.
Was wollen Sie?
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin haben, teilen Sie ihm bzw. ihr das auch mit. Notieren Sie sich vorher die Punkte, über die Sie reden wollen. Was erwarten Sie? Sagen Sie das klar. Wollen Sie eine Entschuldigung? Wollen Sie, dass der Behandler die Kosten übernimmt? Wollen Sie, dass der Arzt oder die Ärztin zugibt, dass hier falsch behandelt wurde?
Nehmen Sie – wenn nötig – ein Familienmitglied oder einen guten Freund als Beistand mit. Sie können dem Behandler auch zuerst einen Brief schreiben und um eine schriftliche Antwort bitten.
Nicht alle können gut reden oder schreiben
Nicht alle Patienten können überzeugend reden und schreiben. Sollte Ihr direkter Versuch scheitern, gibt es folgende Institutionen, an die Sie sich wenden können:
- Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern
- Patientenanwaltschaften (arbeiten oft eng mit den Schlichtungsstellen zusammen)
- Krankenkassen bzw. deren medizinischen Dienst (für Kassenleistungen)
- Gerichte.