Ich war privat beim Zahnarzt, habe mir für eine größere Sanierung einen Kredit aufgenommen und kann nun aber sehr schlecht beißen. Was soll ich tun?“ Immer wieder erreichen uns solche Leserbriefe. Ob Brücke, Prothese, Krone, Implantat – die Unsicherheit vieler Patienten ist groß, wenn es darum geht, mangelhafte zahnärztliche Leistungen zu beanstanden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, daß Sie – zum Beispiel – eine Prothese bekommen, dann muß diese Arbeit auch in Ordnung sein. Rechtlich bedeutet das: Für diese Dienstleistung gelten in Österreich sechs Monate Gewährleistung; in Deutschland sind es zwei Jahre.
Wenn der Zahnarzt pfuscht - Gewährleistung in der Ordination
Nur sechs Monate Gewährleistung
Was die Gewährleistung umfaßt, ist umstritten: Im Grund umfaßt
die Gewährleistung, wie Dr. Hans Popper von der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse betont, die gesamte Behandlung, also medizinische Eingriffe
und technische Leistungen. Zahnärzte sind aber der Meinung, daß die
Gewährleistung sinnvollerweise nur für die technischen Versorgungen wie
Prothesen, Brücken, Kronen, Inlays… gilt. Platzt zum Beispiel von einer Krone
nach zwei Wochen die Verblendung ab, dann muß der Zahnarzt den Schaden auf seine
Kosten beheben. Tritt dieser Schaden nach Ablauf der sechs Monate auf oder hat
ihn der Patient verschuldet, dann gilt die Gewährleistung nicht. Dann sind Sie
auf Kulanz des Zahnarztes angewiesen.
Gewährleistung gilt ausdrücklich auch
dann, wenn Zahnarzt und Zahntechniker ihre Arbeit nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht haben und trotzdem etwas nicht in Ordnung ist. Denn das Recht
auf Gewährleistung ist unabhängig vom Verschulden. Anders sieht die Sache aus,
wenn der Zahnarzt, wie Juristen formulieren, „schuldhaft einen Schaden
verursacht“ hat, dann kann der Patient die Behebung des Mangels und
Schadenersatz fordern, und zwar drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.
Arzt muß Mängel verbessern
Wenn es einen Mangel gibt, dann muß der Arzt die Gelegenheit
haben, die mangelhafte Sache zu verbessern. Gelingt das nicht, dann muß er sie
austauschen und eine passende anfertigen (lassen). Der Vorsitzende der
Zahnärztlichen Schlichtungsstelle in Wien, Dr. Stephan Suhsmann, meint: „Ich bin
als Zahnarzt nicht zuletzt durch den Kassenvertrag verpflichtet, zum Beispiel
eine Prothese innerhalb von zwei Monaten funktionsfähig zu machen. – Meiner
Meinung nach bis zur subjektiven Zufriedenheit des Patienten.“
Wenn alle
Bemühungen nichts fruchten, dann gilt der Rechtsgrundsatz der sogenannten
Wandlung: Geld zurück, Ware zurück. Und Sie haben als Patient durchaus Chancen,
daß Sie Ihr Geld zurückbekommen. Suhsmann: „Knapp 40 Prozent der Patienten, die
in der Zahnärztlichen Schlichtungsstelle Wien ein Verfahren einleiten, erhalten
die von ihnen geforderte Summe zur Gänze zurück. Wir bieten ein faires
Verfahren.“
Keine Garantie für Heilungserfolg
Eines ist klar: Der Arzt schuldet dem Patienten eine sorgsame
Behandlung; aber auch der sorgfältigste Arzt kann den Heilungserfolg nicht
garantieren. Heilt zum Beispiel eine Wunde schlecht, dann ist es schwierig,
Gewährleistung zu fordern. Hat der Zahnarzt unsauber gearbeitet oder ist der
Patient schuld, weil er viel raucht? Es kommt immer wieder vor, daß ein Zahnarzt
korrekt arbeitet und ein Patient trotzdem Schmerzen leidet oder subjektiv
unzufrieden ist.
Wir wissen aber auch aus Anrufen und Briefen, daß manche
Patienten (zum Beispiel bei neuen Prothesen) mit dem Hinweis „das gibt sich
schon, Sie müssen sich nur daran gewöhnen“, weggeschickt werden. Manche
Patienten glauben dann, daß das Problem bei ihnen liegt und trauen sich nicht zu
reklamieren. Das müssen Sie aber tun. Einen guten Zahnarzt erkennen Sie daran,
wie er Mängel behebt. Erst wenn das nichts bringt, sollte der Weg zur
Zahnärztlichen Schlichtungsstelle oder in krassen Fällen zum Rechtsanwalt
führen.
Mangelhafte Leistung: Was tun? |
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Woran zeigt sich die Qualität einer Krone? Was sind die Vorteile von Gold, was die Nachteile von Keramik? Lohnt es sich, für ein Implantat viel Geld auszugeben? Was gehört zu einer guten Parodontalbehandlung und bei welchen Fehlstellungen reicht die abnehmbare Zahnspange nicht?
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