
Ich war privat beim Zahnarzt, habe mir für eine größere Sanierung einen Kredit aufgenommen und kann nun aber sehr schlecht beißen. Was soll ich tun?“ Immer wieder erreichen uns solche Leserbriefe. Ob Brücke, Prothese, Krone, Implantat – die Unsicherheit vieler Patienten ist groß, wenn es darum geht, mangelhafte zahnärztliche Leistungen zu beanstanden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, daß Sie – zum Beispiel – eine Prothese bekommen, dann muß diese Arbeit auch in Ordnung sein. Rechtlich bedeutet das: Für diese Dienstleistung gelten in Österreich sechs Monate Gewährleistung; in Deutschland sind es zwei Jahre.