Beiersdorf bewirbt den Nivea-Gesichtsspray mit der hautberuhigenden Wirkung des Rosenwassers. Doch das Produkt besteht hauptsächlich aus Wasser und Lösungsmittel und enthält maximal ein Prozent Rosenwasser.
Produkt: Nivea Gesichtsspray Rosenblüte
Hersteller: Beiersdorf AG
Kosten: 6,49 € für 150 ml, gekauft bei Bipa
Werbeversprechen
"Rosenwasser ist für seine hautberuhigende Wirkung bekannt. … Für alle Hauttypen geeignet, spendet die Gesichtspflege intensiv und nachhaltig Feuchtigkeit. Die Haut wird geschmeidig zart und Sie erhalten einen frischen, gesund aussehenden Teint …“ – so bewirbt die Firma Beiersdorf ihren Gesichtsspray „Rosenblüte“.
Inhaltstoffe beachten
Schaut man sich die Liste der im Kosmetikum enthaltenen Substanzen an, wird deutlich, dass die möglichen kosmetischen Wirkungen weniger dem Rosenwasser als vielmehr Wasser und dem Lösungsmittel Buthylenglykol, die den Großteil des Kosmetikums ausmachen, zuzuschreiben sind. Nummer drei auf der Inhaltstoffliste (INCI-Liste) ist Phenoxyethanol. Dabei handelt es sich um ein Konservierungsmittel, dessen Konzentration laut Kosmetikverordnung maximal ein Prozent betragen darf.
Da Rosenwasser erst an achter Stelle der INCI-Liste aufscheint, kann der Gehalt an Rosenwasser im Präparat maximal ein Prozent ausmachen, vermutlich jedoch weniger.
Beiersdorf nicht bereit
Wir haben den Hersteller um die Information gebeten, wie viel Rosenwasser im Gesichtswasser enthalten ist. Beiersdorf war nicht bereit, uns darüber Auskunft zu geben, und schrieb: "Unsere Formeln sind sorgfältig auf der Basis unseres Know-hows erstellt und die beste Zusammensetzung wurde auch hierfür ausgewählt. Die Ergebnisse in der Anwendung sind sowohl wissenschaftlich als auch von den Verbrauchern bestätigt.“
Unsere Bilanz
Die Werbeaussagen zu dem Produkt beziehen sich stark auf das Rosenwasser, obwohl davon nur sehr wenig enthalten ist. Durch die Werbeaussagen und die Produktaufmachung wird suggeriert, man erwerbe ein Produkt, dessen kosmetische Wirkungen auf diesem Naturstoff basiere. Konsumentinnen und Konsumenten sollten grundsätzlich die INCI-Liste beachten.