Wenn eine Chemikalie für kosmetische Zwecke verkauft wird, sind in bestimmten Fällen Warnhinweise auf der Verpackung vorgeschrieben. Nicht alle Anbieter halten sich daran.
Produkt: Mivolis, original asiatisches Minzöl
Hersteller: dm
Kosten: 2,95 € für 30 ml (9,83 € für 100 ml), gekauft bei dm
„An heißen Tagen wirken einige Tropfen Minzöl, an Stirn, Nacken und Schläfe sanft einmassiert, erfrischend und entspannend. Zum Baden: Bis zu 20 Tropfen mit zwei Esslöffeln reinem Olivenöl vermischen und ins laufende Wasser geben. […] Zur Massage: Diese Mischung aus Olivenöl und Minzöl erlaubt nach dem Sport oder am Abend eine angenehm riechende Massage der Beine und wohltuende Erfrischung. […] Zur Mundpflege: In warmem Wasser gelöst sorgen einige Tropfen Minzöl als Gurgellösung für frischen Atem“, so bewirbt die Firma dm ihr Minzöl Mivolis.
Entsprechende Kennzeichnung von Chemikalien
Ätherische Öle sind als Chemikalien eingestuft und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wird eine Chemikalie für ein Kosmetikum verwendet, gilt die Kennzeichnungspflicht nur dann, wenn mehrere Anwendungen angegeben sind, „die sowohl eine Mischung mit Wasser als auch Mischungen mit anderen Komponenten (z.B. Fette, Öle, andere kosmetische Mittel) vorsehen“. Das ist im Kapitel B33 des Österreichischen Lebensmittelbuches vorgeschrieben und trifft unseres Erachtens auf das Minzöl Mivolis zu. Das Produkt ist jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet.
Stellungnahme
dm verweist darauf, dass es sich beim Minzöl um ein Kosmetikum handle, bei dem keine Kennzeichnung erforderlich sei.
Unsere Bilanz
Der Hersteller ignoriert, dass ätherische Öle, die mit verschiedenen anderen Stoffen gemischt werden können, kein Kosmetikum, sondern ein kosmetischer Rohstoff sind. Eine Kennzeichnung wäre nicht nur korrekt, sondern auch für Konsumenten von Vorteil. Dadurch ließen sich Anwendungsfehler vermeiden. Ätherische Öle können bei direktem Hautkontakt Reizungen auslösen und sollten immer mit äußerster Vorsicht angewendet werden.