Ich wollte mir in einer Schönheitsklinik Hyaluronsäure unterspritzen lassen. Der Arzt hat mich untersucht und mir davon abgeraten. Ich ließ die Behandlung nicht machen. Für die Erstberatung habe ich aber eine Rechnung von 50 Euro erhalten. Muss ich zahlen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Ulrike Wolf.
Für seine Tätigkeit hat der Arzt Anspruch auf ein Honorar. Wenn er Sie also untersucht und festgestellt hat, dass die Behandlung für Sie nicht geeignet ist, stellt dies eine ärztliche Leistung dar, die zu entlohnen ist.