Nachkontrolle ist genauso wichtig
Dazu gehört es, zu prüfen, ob technische Arbeiten richtig sitzen, ob die Höhe
von Inlays und Kronen stimmt, die Überprüfung mit geeigneten Röntgenbildern, ob
ein Wurzelkanal richtig gefüllt ist oder ob eine Operation fachgerecht
durchgeführt wurde usw. In jedem Fall ist der Zahnarzt ausdrücklich
verpflichtet, den Patienten umfassend aufzuklären und diese Aufklärung zu
dokumentieren. Je teurer, je einschneidender und je weniger dringend die
Behandlung ist (Stichwort Kosmetik), desto strenger ist die Aufklärungspflicht.
Behandlungsfehler schwer zu beweisen
Für einen Laien ist es schwierig, dem Arzt einen Behandlungsfehler zu
beweisen; außerdem kann der Misserfolg viele Ursachen haben. Sie als Patient
wissen fachlich weniger als der Zahnarzt; damit sind Sie deutlich im Nachteil.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und einen Schaden erlitten haben, dann
müssen Sie das dem Gericht beweisen oder glaubhaft machen.
Prozesse sind riskant
So gesehen ist ein Gerichtsprozess für Sie als Patient eine riskante
Angelegenheit. Holen Sie über die Behandlung zuerst die Meinung anderer
Zahnärzte ein. Aber Achtung: Zwei Ärzte, drei Meinungen. Wundern Sie sich auch
nicht, wenn diese Zahnärzte ihre Meinung über die schlechte Arbeit des Kollegen
nur im persönlichen Gespräch äußern und unter keinen Umständen als Zeuge vor
Gericht auftreten wollen. Außer Ärger hat ein Zahnarzt nichts von so einer
Aussage vor Gericht.
Kaum Aussagen vor Gericht
Einerseits ist jeder Zahnarzt verpflichtet, Sie über Ihren Gesundheitszustand
zu informieren, und das schließt den Hinweis auf mangelhafte Arbeit des
Vorbehandlers ein. Andererseits gibt es, wie die „Österreichische
Zahnarztzeitung – ÖZZ“ berichtete, auch Zahnärzte, die die korrekte Arbeit
der Kollegin oder des Kollegen bemängeln und dann selbst um teures Geld die
Korrektur der „Fehler“ anbieten ... Ist die Fehlbehandlung offensichtlich und
schwerwiegend, dann scheuen Sie sich nicht, zu einer der Schlichtungsstellen
oder zu Gericht zu gehen.
Gutachter hat große Bedeutung
Prozesse zwischen Zahnarzt und Patient sind in erster Linie
Gutachterprozesse. Das Gericht wählt den Gutachter nach freiem Ermessen aus und
entscheidet meist auf Basis des Gutachtens. Das Gutachten hat in diesen
Prozessen daher einen sehr hohen Stellenwert. Wichtig: Der Gutachter erhebt
ausschließlich die medizinischen Fakten, die juristische Interpretation ist dann
Sache des Gerichts.
50 Prozent Erfolgschancen
Die Erfolgsquote solcher Prozesse liegt erfahrungsgemäß bei etwa 50 Prozent;
50 Prozent gewonnen, 50 Prozent verloren. Verlieren Sie den Prozess, dann tragen
Sie sämtliche Kosten (beide Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten). Viele Richter
drängen darauf, den Streit durch einen Vergleich zu beenden. Das beschleunigt
das Verfahren und verbessert die Statistik des Richters. Das kann aber auch dazu
führen, dass die Ausgaben oder der Schaden des Patienten nicht komplett durch
die Zahlung des Zahnarztes oder dessen Versicherung gedeckt sind. Daher sollten
Sie das Prozessrisiko sehr genau abwägen und sorgfältigst vorgehen. – In jedem
Fall gilt: Die Suche eines Patienten nach seinem Recht ist in Österreich meist
sehr lang und steinig.