Bei der Anwendung von Kosmetika kann es zu unerwünschten Wirkungen kommen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um natürliche oder synthetische, um Naturkosmetika oder konventionelle Präparate handelt. Am häufigsten treten Allergien oder andere Hautunverträglichkeiten auf. Die Nebenwirkungen können massiv sein und auch mit zeitlicher Verzögerung eintreten.
Bei Unverträglichkeit Kosmetik absetzen und sofort Arzt aufsuchen
Betroffene Konsumenten sollten unbedingt sofort einen Arzt aufsuchen und das Mittel nicht mehr verwenden. Wichtig ist, auch den Behörden zu melden, um welche Präparate es sich handelt. Auf der Homepage des Bundesministeriums für GesundheitBundesministerium für Gesundheit findet sich dazu ein Meldeformular, das ausgefüllt an die regional zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde zu schicken ist. Weitere Informationen zum Thema Kosmetika-Unverträglichkeit finden sie aufBMASK: Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit