Erwachsene müssen sich nicht nur selbst um ihre Impfungen kümmern, sondern diese auch großteils privat bezahlen.
Dieser Artikel ist Teil einer Serie zum Thema Impfen:
Impfen - Teil 1: Impfen: Kinder im 1. Lebensjahr - Nutzen und Risiken
Impfen - Teil 2: Impfen: Kinder ab dem 2. Lebensjahr - Nutzen und Risiken bzw. Auffrischung von Impfungen
Imfpen - Teil 3: Impfungen im Erwachsenenalter
Impfen - Teil 4: Impfen: Fernreisen - Gesund nach Hause kommen
Im dritten Teil unserer Impfserie finden Infos zu Auffrischungen von bestehendem Impfschutz sowie Impfempfehlungen und Steckbriefe zu folgenden Krankheiten: von Diphterie, Tetanus und Keuchhusten über Kinderlähmung (Polio), Pneumokokken, Varizellen (Windpocken) und Herpes Zoster bis hin zu FSME und HPV.
Hier der Bericht:
Bei Erwachsenen geht es hauptsächlich um die Auffrischung des bestehenden Impfschutzes. Wann diese fällig ist, kann anhand des Impfpasses festgestellt werden. Die jeweilige Schutzdauer ist in erster Linie von der Art der Impfung abhängig. Mit zunehmendem Alter (ab etwa 50 bis 60 Jahren) nimmt der Impfschutz bei einigen Impfungen ab. Um noch nicht erforderliche Auffrischungsimpfungen und damit theoretisch mögliche Nebenwirkungen zu vermeiden, kann man vom Arzt den sogenannten Impftiter bestimmen lassen. Bei diesem Verfahren – das allerdings nicht für alle Impfungen funktioniert – wird eine Blutprobe genommen und die Konzentration der Antikörper im Blut bestimmt. Teilweise lässt sich eine relativ genaue Vorhersage treffen, wie lange noch ein Schutz besteht.
Kosten privat zu leisten
Eine Titerbestimmung macht etwa im Hinblick auf Masern, Mumps oder Röteln vor einer geplanten Schwangerschaft Sinn. Gegen diese für Schwangere und den Fötus besonders gefährlichen Erkrankungen wird mit Lebendimpfstoffen geimpft, die während einer Schwangerschaft tabu sind. Für die Kosten einer Titerbestimmung muss man jedoch privat aufkommen. Auch die Impfkosten (Impfstoff und Arzthonorar) werden bei Erwachsenen – von wenigen Ausnahmen wie zum Beispiel der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln abgesehen – nicht von der Sozialversicherung übernommen.
Diphtherie
Die Krankheit ist in Europa, abgesehen von Russland und der Ukraine, weitgehend unter Kontrolle. Auch geimpfte Personen können Diphtherieerreger übertragen, werden selbst jedoch nicht krank. Bei sinkenden Durchimpfungsraten könnte sich die Erkrankung auch in Österreich wieder ausbreiten.
Tetanus
Aufgrund der guten hygienischen Bedingungen sowie des weit verbreiteten Impfschutzes treten Tetanusfälle im EU-Raum nur sehr selten auf. Am häufigsten betroffen sind Frauen über 65 Jahre.
Keuchhusten
Keuchhustenfälle treten in den letzten Jahren weltweit in allen Altersgruppen vermehrt auf. Etwa 4 bis 8 Jahre nach einer überwundenen Erkrankung sowie nach einer Impfung verliert man die Antikörper gegen Keuchhusten, sodass wieder Ansteckungsgefahr besteht. Eine besondere Impfempfehlung gilt für schwangere Frauen, Gesundheitspersonal sowie Personen, die in Einrichtungen für Kinder (z.B. Kindergärten, Schulen, Horte) arbeiten oder generell viel mit anderen Menschen zu tun haben.
Kinderlähmung (Polio)
Österreich ist poliofrei. Es besteht allerdings die Gefahr, dass Polio wieder nach Österreich eingeschleppt wird. Deshalb sollten Personen, die in Gebiete reisen, in denen Polio vorkommt, unbedingt geimpft sein. Impfung: Nach vollständiger Grundimmunisierung wird eine Auffrischung bei Erwachsenen bis 60 Jahre alle 10 Jahre, danach alle 5 Jahre empfohlen (4fach-Impfstoff mit Komponenten gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Keuchhusten).
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