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Figurella: klares Urteil - Zum Abnehmen ungeeignet

Mit den Methoden des Schlankheitsstudios Figurella lässt sich keine Gewichtsreduktion erzielen, stellt das Landesgericht Linz in einem rechtskräftigen Urteil fest.

Eine Figurella-Kundin war mit Sauerstoff behandelt worden und musste ein Bewegungsprogramm unter einer Plexiglaskuppel durchführen. Eine Diät sei aber nicht nötig, wurde ihr erklärt. Weil der Erfolg ausblieb, wollte die Konsumentin vom Vertrag zurücktreten. Das Schlankheitsstudio verlangte jedoch 3.000 Euro Behandlungskosten.

Die Frau klagte mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich und bekam recht. Der Vertrag wurde wegen Irrtums der Konsumentin über die Behandlungsmethode aufgehoben. Den genauen Wortlaut des Urteils kann man auf www.arbeiterkammer.at lesen.

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