Wann die Einsätze von Feuerwehr, Polizei, Gendarmerie oder Rettung zu bezahlen sind und wann Versicherungen hier einspringen können.
Tel: 122 - Feuerwehr
Einsätze bei Bränden und Naturkatastrophen sowie die Bergung von Menschen und Tieren kosten nichts. Auch das verirrte Kätzchen wird um Gottes Lohn vom Baum geholt.
Bergungen, Wasserschäden und Fehlalarme kosten
Zur Kasse bitten die Florianijünger bei Bergungen nach Verkehrsunfällen, Wasserschäden in Wohnräumen und Fehlalarmen. Zahlen muss man auch, wenn man sich ausgesperrt hat und die Feuerwehr die zugefallene Wohnungstür öffnet.
Bei Gefahr kostenlos
Die Wiener Berufsfeuerwehr verrechnet hier 225 Euro, falls der Einsatz in einer Stunde erledigt ist. Ist Gefahr im Verzug – ein Kleinkind ist allein in der Wohnung, oder das Öl für die Pommes brutzelt am Herd – wird kostenfrei geöffnet. Die Kosten bei Einsätzen in Wohnräumen (Wasserschäden) werden möglicherweise von der Haushalts- oder Eigenheimversicherung unter dem Titel „Schadensminderung“ übernommen.
Tel: 133 - Polizei
Bekannt ist die „Blaulichtsteuer“: Bei einem Verkehrsunfall braucht die Exekutive nicht einzuschreiten, falls keine Personen zu Schaden gekommen sind und die Unfallgegner Namen und Adressen ausgetauscht haben. Wird sie dennoch gerufen (etwa weil die Sachlage unklar ist oder einer der Beteiligten einen Unfallbericht braucht), werden 36 Euro eingehoben.
Privaten Sicherheitsdienst beauftragen
Der Fehlalarm einer Einbruchs-Alarmanlage, die direkt mit Polizeiwachzimmer oder Gendarmerieposten verbunden ist, schlägt mit 109 Euro zu Buche. Der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst empfiehlt daher, einen preiswerteren privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen, der solche irrtümlichen Alarme „ausfiltert“ und im Ernstfall Polizei oder Gendarmerie verständigt.