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Einsatzkosten - Feuerwehr, Polizei, Rettung - Rettung auf Rechnung

Wann die Einsätze von Feuerwehr, Polizei, Gendarmerie oder Rettung zu bezahlen sind und wann Versicherungen hier einspringen können.

Tel: 122  - Feuerwehr

Einsätze bei Bränden und Naturkatastrophen sowie die Bergung von Menschen und Tieren kosten nichts. Auch das verirrte Kätzchen wird um Gottes Lohn vom Baum geholt.

Bergungen, Wasserschäden und Fehlalarme kosten 

Zur Kasse bitten die Florianijünger bei Bergungen nach Verkehrsunfällen, Wasserschäden in Wohnräumen und Fehlalarmen. Zahlen muss man auch, wenn man sich ausgesperrt hat und die Feuerwehr die zugefallene Wohnungstür öffnet.

Bei Gefahr kostenlos

Die Wiener Berufsfeuerwehr verrechnet hier 225 Euro, falls der Einsatz in einer Stunde erledigt ist. Ist Gefahr im Verzug – ein Kleinkind ist allein in der Wohnung, oder das Öl für die Pommes brutzelt am Herd – wird kostenfrei geöffnet. Die Kosten bei Einsätzen in Wohnräumen (Wasserschäden) werden möglicherweise von der Haushalts- oder Eigenheimversicherung unter dem Titel „Schadensminderung“ übernommen.

Tel: 133 - Polizei

Bekannt ist die „Blaulichtsteuer“: Bei einem Verkehrsunfall braucht die Exekutive nicht einzuschreiten, falls keine Personen zu Schaden gekommen sind und die Unfallgegner Namen und Adressen ausgetauscht haben. Wird sie dennoch gerufen (etwa weil die Sachlage unklar ist oder einer der Beteiligten einen Unfallbericht braucht), werden 36 Euro eingehoben.

Privaten Sicherheitsdienst beauftragen

Der Fehlalarm einer Einbruchs-Alarmanlage, die direkt mit Polizeiwachzimmer oder Gendarmerieposten verbunden ist, schlägt mit 109 Euro zu Buche. Der kriminalpolizeiliche Beratungsdienst empfiehlt daher, einen preiswerteren privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen, der solche irrtümlichen Alarme „ausfiltert“ und im Ernstfall Polizei oder Gendarmerie verständigt.

Tel: 144 Rettung

Ob lebensgefährlicher Arbeitsunfall oder plötzliche Ohnmacht auf der Straße: Die Fahrt des Rettungswagens ins nächstgelegene Krankenhaus ist für den Erkrankten oder Verletzten kostenlos, weil durch die Sozialversicherung gedeckt. Nur wer (etwa zu einer Entbindung) in ein bestimmtes, weiter entferntes Krankenhaus gebracht werden will, muss die zusätzlich gefahrenen Kilometer extra zahlen.

Teure Bergung

Nicht durch die öffentliche Kranken- und Unfallversicherung gedeckt sind „Bergungskosten und Kosten der Beförderung ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik“, wie es im ASVG heißt. Das kann ins Geld gehen, besonders, wenn der Hubschrauber ausrückt (was heute im Gebirge meist die Regel ist). Dessen Einsatz kostet durchschnittlich 2300 Euro. Bei schweren Unfällen ersetzt die Krankenkasse pauschal 852,31 Euro. Sie übernimmt auch die Kosten der Bergung von schwer Erkrankten (Herzinfarkte, Schwächeanfälle). Prinzipiell können nicht der Betroffene oder die Angehörigen entscheiden, ob der Transport per Auto, Akja oder Helikopter erfolgt, sondern die Einsatzzentrale von Rotem Kreuz beziehungsweise Rettung.

Private Unfall- oder Reiseversicherungen

Nach glücklich ausgestandener Bergnot oder einem Mountainbike-Unfall könnte demnach eine geschmalzene Rechnung kommen. Auch wer nur ab und zu gemütlich in den Bergen wandert, sollte also für dieses Risiko vorsorgen. Möglich ist das über Autofahrerclubs (ARBÖ-Sicherheitspass, ÖAMTC-Schutzbrief), Kreditkarten (siehe dazu: Inhaltsverzeichnis - "Karten-Freiheiten"), alpine Vereine und natürlich Versicherungen wie die private Unfallversicherung oder Reiseversicherungen.

Mitglied werden

Durchforsten Sie also alle Unterlagen von Versicherungen, Kreditkarten und Vereinsmitgliedschaften! Sollten Sie nicht fündig werden: Die Mitgliedschaft bei der Bergrettung (18 Euro jährlich) ist eine preiswerte Möglichkeit für jene, die das Risiko eines Unfalls in alpinem Gelände nicht anderweitig abgesichert haben. Hier sind die Rettungskosten im Gebirge – ebenso wie bei Alpenverein und Naturfreunden – weltweit gedeckt. Bei den Autofahrerorganisationen reicht der Schutz europaweit.

Karten-Feinheiten

Kreditkarten-Versicherungen sind als Schutz auf Reisen konzipiert, daher gibt es hier spezielle Regeln.

Achten Sie auf die Voraussetzungen, um überhaupt versichert zu sein (zum Beispiel Bezahlen der Reise mit der Karte).

Achtung: Nicht alle Familienmitglieder sind automatisch mitversichert! Bergungskosten sind im Versicherungsschutz von Diners, Mastercard und Visa enthalten, American Express bietet diesen Schutz gar nicht. Prinzipiell gibt es die Leistungen zwar weltweit, sie gelten jedoch nicht am Wohnort und nicht am Ort der Zweitwohnung.

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