Ein betagter Patient wird vom Hausarzt wegen einer Demenzabklärung mit der Rettung in ein Spital überwiesen. Dort stellt man keinen behandlungsbedürftigen Zustand fest und schickt den Patienten wieder nach Hause.
Der Fall: Ein Hausarzt weist einen über 80-jährigen Patienten zur stationären Aufnahme in ein Spital ein. Der Patient leidet unter Verwirrtheit, im Krankenhaus soll nach dem Willen des Hausarztes eine Demenzabklärung erfolgen. Der Patient wird wie vereinbart am Vormittag von der Rettung abgeholt und in das Universitätsklinikum St. Pölten gebracht. Am späten Nachmittag desselben Tages erhält der Sohn des Patienten einen Anruf eines Rettungssanitäters. Dieser teilt ihm mit, dass er den Auftrag habe, den Vater vom Krankenhaus zu ihm zu transportieren.
Keine Aufnahme in St.Pölten
Während des Gesprächs stellt sich heraus, dass der Vater im Universitätsspital nie stationär aufgenommen wurde, sondern in der Ambulanz verblieb, und dass der Sanitäter bereits geraume Zeit versucht hatte, den Sohn zu erreichen. Dieser organisiert schließlich, dass sein Vater wieder nach Hause transportiert wird. Am folgenden Tag tritt bei dem betagten Patienten eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein.
Gerontopsychiatrie Graz
Er wird daraufhin vom Hausarzt in die Gerontopsychiatrie Graz eingewiesen und dort stationär aufgenommen. In der Folge beschwert sich der Sohn beim Universitätsspital St. Pölten über die "gedankenlose Vorgangsweise“ und die "mangelhafte Untersuchung“ seines Vaters. Dem Gesundheitssystem seien dadurch unnötige Kosten entstanden, dem Patienten und den Angehörigen sei zusätzlicher Stress verursacht worden. Zudem wendet er sich mit einer Beschwerde an die Patientenanwaltschaft (PPA) Niederösterreich.