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Brillenversicherung - Kasko für die Augengläser

Bei einigen Optikern kann man mit dem Kauf einer Brille auch eine Versicherung abschließen. Bei teureren Sehbehelfen kann sich das rentieren.

Der Slogan „Brillen zum Kassentarif“ zieht heute nicht mehr wirklich. So locken einige Optikerketten mit Versicherungen, die den finanziellen Schaden bei Verlust oder Beschädigung in Grenzen halten sollen. Und nebenbei dafür sorgen, dass die neue Brille wiederum dort gekauft wird.

Fielmann: automatisch beim Kauf

Wer beim Brillen-Diskonter Fielmann eine Brille kauft, schließt normalerweise automatisch eine Brillenversicherung mit ab. Wer diese nicht wünscht, kann auch darauf verzichten. Die Prämie beträgt einheitlich 2,50 Euro, und zwar 1,50 Euro fürs Gestell und 50 Cent für jedes Glas. Als Versicherer fungiert die deutsche Volksfürsorge Versicherung. Ersetzt werden bei Bruch, Verlust, Liegenlassen und Diebstahl maximal 200 Euro, abzüglich eines preislich gestaffelten Selbstbehalts für Fassungen und Gläser.

Die Versicherung läuft ein Jahr und ist nicht verlängerbar. Sie endet auch, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes in Anspruch genommen wird. Es ist aber möglich, für die Ersatzbrille wieder eine Versicherung abzuschließen. Ausgeschlossen sind Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie von Fielmann oder vom jeweiligen Hersteller behoben werden. Auch Reinigung und Wartung werden nicht bezahlt.

Pearle: sinnvoll für teure Brillen

Die Pearle-Kette gibt es nicht so billig wie Fielmann. Die Prämie ist gestaffelt: Für eine Brille bis 100 Euro beträgt sie 10 Euro, für eine bis 200 Euro 20, für eine Brille über 200 Euro 30 Euro. Versicherer ist die deutsche Karstadt Quelle Versicherung, sie leistet bei Bruch und Beschädigung 80 Prozent des Kaufpreises, bei Verlust und Diebstahl 50 Prozent.

Den jeweils fehlenden Betrag hat der Versicherungsnehmer als Selbstbehalt zu tragen. Mit einem Krankenkassenrezept werden nur zehn Prozent Selbstbehalt verlangt. Die Versicherung läuft maximal zwei Jahre. Bei Inanspruchnahme in dieser Zeit endet sie, kann aber für die neue Brille nochmals zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden. Wird die Brille nur repariert, ist die Versicherung jedenfalls beendet.

Bei Pearle wird die Versicherung nicht automatisch „mitverkauft“, sondern zusätzlich angeboten. 30 Prozent der Kunden machen davon Gebrauch. Für teure Sehbehelfe, etwa Mehrstärkengläser, kann sich dies auszahlen, bei billigen ist der Prämienaufwand zu hinterfragen.

Neooptik: gratis mit Selbstbehalt

Die Wiener Kette Neooptik geht mit der „Materialgarantie“ einen anderen Weg. Für den Kunden ist sie kostenlos und bietet Ersatz bei Verlust und irreparablem Schaden innerhalb eines Jahres. In diesen Fällen erhält der Kunde eine neue Brille in der gleichen Ausführung mit 35 Prozent Selbstbehalt.

Auch ohne derartige Versicherung: Geht eine Brille zu Bruch, ist die Verschuldensfrage zu stellen. Denn möglicherweise kann die Haftpflichtversicherung des Schuldigen herangezogen werden. Wer aber das zerbrechliche Stück etwa auf einen Sessel legt, ist selbst schuld, wenn sich jemand anderer nichts ahnend draufsetzt.

Keine Versicherung gibt es bisher für Kontaktlinsen. Bei Pearle denkt man aber darüber nach.

Neue Brille: Wer zahlt was?

„Auf Rezept“ gibt es normalerweise nur alle zwei Jahre einen neuen Sehbehelf. Für manche Spezialbrillen ist vorher die Bewilligung der Kasse einzuholen. Reservebrillen, beispielsweise fürs Autofahren, muss man selbst anschaffen.

Gebietskrankenkassen mit Selbstbehalt

Die Wiener Gebietskrankenkasse (andere gesetzliche Krankenversicherungen haben ähnliche Regelungen) zahlt maximal 345 Euro dazu. Der oder die Versicherte muss einen Selbstbehalt von 10 Prozent tragen, mindestens jedoch 23 Euro, weiters bei teuren Brillen den Restbetrag, der 345 Euro übersteigt. Sollte die Brille weniger als 23 Euro kosten, ist sie gänzlich selbst zu bezahlen. Trifokalbrillen zahlt die Wiener Krankenkasse jetzt gar nicht mehr.

Auch bei privaten Zusatzkrankenversicherungen sind mitunter Brillenkosten inkludiert, meist anteilsmäßig bis zu einem fixen Höchstbetrag. - Für Bildschirmbrillen, die ausschließlich für die Arbeit am Computer benötigt werden, hat der Arbeitgeber aufzukommen.

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