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Ärger im Kosmetiksalon - Allergien

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Behandlungsabbruch bei allergischer Reaktion

Eine Kundin darf eine Schönheitsbehandlung abbrechen und muss nicht für die Folgetermine zahlen, wenn sie auf die verwendeten Kosmetika allergisch reagiert.

Landgericht Coburg 32 S 15/04

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