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Eine Skipiste in den Bergen mit einem Sessellift darüber verlaufend.
Die Skisaison 2019/2020 lief aufgrund von Corona anders als geplant. Mit uns können Sie sich anteilig die Gebühr für Ihre Skisaisonkarte zurückholen. Bild: Tatiana Popova/Shutterstock.com

Geld zurück: Skisaisonkarten 2019/2020

Kunden hatten für die volle Saison bezahlt, konnten jedoch ab Mitte März 2020 nicht mehr fahren – dann kam der Lockdown. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass Kunden für jenen Zeitraum, in dem das Skifahren nicht möglich ist, von den Liftbetreibern das Geld anteilig zurückbekommen müssen.

Einer betroffenen Familie sprachen die Gerichte rund 330 Euro zu. Trotz dieser Urteile weigern sich zahlreiche Liftbetreiber, zu zahlen.

Kostenlose Unterstützung durch den VKI

Wir haben eine Sammelintervention organisiert und unterstützen Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hilfe erhalten Betroffene, die in der Saison 2019/2020 eine der folgenden Karten erworben hatten: Ski Amadé Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol.

Die Unterstützung durch den VKI ist kostenlos. Betroffene müssen sich bis 28.02.2022 registrieren unter www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020.

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