Wichtiges Urteil zum Thema Zinsklauseln.
Eine endgültige OGH-Enscheidung liegt noch nicht vor, sie ist für heuer zu erwarten. In drei Musterprozessen wurden Klauseln zur Zinsanpassung in Kreditverträgen vor 1997 für nichtig erklärt. Begründung: Sie enthalten unbestimmte und nicht nachvollziehbare Parameter und sehen nur Erhöhungen vor. Doch auch das Sinken der Zinsen muss durchgeführt werden. „Neue“ Zinsgleitklauseln (nach 1997) können zum Nachrechnen alter Kredite herangezogen werden. Zuviel verrechnete Zinsen muss die Bank zurückzahlen. Rückforderungsansprüche verjähren erst nach 30 Jahren.