Zahlscheingebühren sind ungesetzlich; jetzt holen sich Kunden ihr Geld zurück. - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesmal bei Hutchison 3 bestätigt, dass Zahlscheingebühren unzulässig sind.
In einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) verurteilte der Oberste Gerichtshof nach T-Mobile und A1 nun Hutchison 3. Die Unternehmen sollen entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterlassen. Der VKI bietet bis 31.10.2014 eine kostenlose Sammelaktion an: Kunden können in der Sammelaktion Zahlscheinentgelte zurückfordern. Der VKI sammelt Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen und fordert sie auf, zuviel verlangte Gebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen. Fast 4.000 Betroffene haben – Stand Anfang September – ihre Forderungen angemeldet. - Lesen Sie auch OGH-Urteil: Zahlscheingebühr: Entgelte sind gesetzwidrig 7/2014
Seit 2011 verboten ...
Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 gilt auch in Österreich das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen und damit zu benachteiligen. Das von vielen Unternehmen seit Jahren verlangte Zahlscheinentgelt – eine besondere "Strafe" für jene, die nicht bereit waren Einzugsermächtigungen zu erteilen – war damit rechtswidrig geworden.
... aber trotzdem kassiert
Trotz des Verbots haben viele Unternehmen, insbesondere im Telekommunikationsbereich, diese Gebühren zwischen 2 und 5 Euro unter wechselnden Namen (Bearbeitungsentgelt, etc.) verrechnet. Im Auftrag des Sozialministeriums hatte der VKI alle vier Mobilfunkbetreiber sowie eine Versicherung geklagt und in allen Unterinstanzen Recht bekommen. Mit dem neuen Urteil bestätigte der OGH die Rechtswidrigkeit von Zahlscheinentgelten auch gegen Hutchison 3.
Geld zurück: kostenlose Sammelaktion
Der VKI bietet im Auftrag des Sozialministeriums eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung von Zahlscheinentgelten an. Unter www.verbraucherrecht.at können Betroffene alle Daten zu Vertragspartnern, die solche Entgelte seit 1.11.2009 weiter kassiert haben, eingeben. In der Folge wird der VKI die Unternehmen zur Rückzahlung der gesammelten Beträge (auf die Girokonten der Kunden) oder zur Erteilung entsprechender Gutschriften auffordern und über die Reaktion berichten.
Unrechtmäßigen Gewinn behalten
Bei einem Mobilfunkbetreiber kann die Rückforderung über die Jahre bis zu 150 Euro und mehr ausmachen. Erfasst man alle Verträge, dann beträgt der Schaden für Konsumentinnen und Konsumenten unter Umständen einige hundert Euro. Juristen sprechen in diesem Fall von einem typischen Streuschaden: Die geklagten Unternehmen haben von Millionen Kunden unrechtmäßig kleine Beträge kassiert. Viele Betroffene werden aber den persönlichen Aufwand scheuen, diese Beträge zurückzufordern. Damit kalkulieren auch die betroffenen Unternehmen und behalten den Unrechtsgewinn.
Gilt auch für Versicherungen
Auch Versicherungen haben in der Vergangenheit häufig Zahlscheinentgelte verlangt und sich dabei auf eine rechtliche Spezialsituation berufen. Der OGH stellte auch gegenüber Versicherungen klar, dass diese Entgelte unzulässig sind. Betroffene Kunden können also auch Zahlscheinentgelte von Versicherungen und anderen Unternehmen im Rahmen der VKI-Sammelaktion melden.
Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und vorerst mit 31.10.2014 befristet.
Geld zurück: Hier geht es zur Zahlscheingebühr-Sammelaktion des VKI. Machen Sie mit!