Zahnbehandlung: finanzielle und steuerliche
Aspekte
Konsument-Leser und Konsument-Redaktion hatten Fragen an
das Finanzmisterium. Hier die Antworten (wir mussten übrigens zwei Mal
monatelang warten ...). Das Finanzministerium gab seine Antworten vor allem in
Hinsicht auf die Absetzbarkeit von Zahnbehandlung als außergewöhnliche Belastung.
Form der Rechnung
Konsument: "Müssen Zahnärzte (Leistungserbringer) eine Rechnung
stellen?"
Finanzministerium: Eine Rechnungslegungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz
besteht nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne des UStG, nicht jedoch
gegenüber Privatpersonen. Das Steuerrecht sieht keine Verpflichtung zu
Rechnungsausstellung gegenüber Privatpersonen vor.
Gem. § 1426 ABGB ist der Zahler berechtigt, ...
eine Quittung, nämlich ein schriftliches Zeugnis der erfüllten Verbindlichkeit,
zu verlangen. In der Quittung muss der Name des
Schuldners und des Gläubigers, sowie der Ort, die Zeit und
der Gegenstand der getilgten Schuld ausgedrückt, ... werden.
Konsument: Gibt es Bagatellbeträge, bei der die Verpflichtung zur
Rechnung entfällt?
Finanzministerium: Siehe Oben
Detailierte Rechnung
Konsument: Aus den uns zugeschickten Zahnarzt-Rechnungen entnehmen wir:
Österreichische Zahnärzte lieben Pauschalbeträge und unpräzise
Leistungsbeschreibungen ... Muss eine Rechnung bzw. eine Quittung die Leistungen
detailliert aufschlüsseln?
Finanzamt: Für Zwecke der Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung
ist eine Aufschlüsselung der Leistung in der Rechnung grundsätzlich nicht
erforderlich. Es bleibt aber dem Finanzamt unbenommen (insbesondere bei höheren
Beträgen), einen nähere Detaillierung zur Klärung der Frage der Zwangsläufigkeit
verlangen.
Konsument: Gibt es eine Grenze, ab der die
Leistungen detailliert aufgeschlüsselt werden müssen (oder ist es möglich zu
schreiben: "Zahnbehandlung - 7000 Euro"?)?
Finanzministerium: Siehe
oben
Konsument: Muss der Zeitraum der Behandlung angegeben sein?
Finanzministerium:
Nein. Maßgeblich für die Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ist
ausschließlich der Zeitpunkt der Zahlung (das Datum, zu dem der gezahlte Betrag
beim Zahlenden abgeflossen ist, z.B. Tag der Barzahlung, Tag, an dem der Betrag
vom Konto abgebucht wurde).
Muss der Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung
angegeben
sein?
Finanzministerium: Nein
Keine Mehrwertsteuer
Konsument: Unterliegen zahnärztliche Leistungen der Mehrwertsteuer (Zitat
mancher Zahnärzte: „Da ersparen sie sich die Mehrwertsteuer ...“)?
Finanzministerium:
Nein. Zahnärztliche Leistungen sind unecht von der Umsatzsteuer befreit, das
heißt, der Zahnarzt hat für diese Leistungen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu
stellen, er hat aber auch keinen Vorsteuerabzug für allfällige Vorleistungen
(zB. für die Leistung des Zahntechnikers).
Schwarzgeld
Konsument: Patient zahlt bar und erhält keine Rechnung/Quittung. Bedeutet
das Steuerhinterziehung durch den Zahnarzt?
Finanzministerium:
Nein, das bedeutet nicht zwingend, dass der Zahnarzt die Einnahme nicht in
seine Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder in seine Buchhaltung aufnimmt. Er kann
theoretisch seine Einnahmen auch dann richtig erklären, wenn er keine Rechnung
ausstellt. Durch die fehlende Rechnung ist eine Kontrolle allerdings kaum
möglich.
Konsument: Patient zahlt bar und fordert eine Rechnung. Reaktion des
Arztes: "Na in dem Fall kann ich es Ihnen nicht so billig machen." Was soll der
Patient tun und sagen (bzw. nicht tun, nicht sagen)? Mit anderen Worten: Was
soll der Patient aus der Sicht der Finanzbehörde tun, wenn er überraschend in
die Rolle gedrängt wird, schwarz zu bezahlen obwohl er/sie das gar nicht
vorhatte?
Finanzministerium:
Der Patient ist nicht verpflichtet eine Rechnung bzw. eine Quittung zu
verlangen, verlangt er keine Quittung, wird er damit nicht automatisch zum
Steuerhinterzieher. Aus folgenden Gründen wird er aber eine Rechnung
verlangen:
-
Als Zahlungsnachweis sowie zur Geltendmachung
späterer Gewährleistungsansprüche.
-
Nachweis der ärztlichen Leistung für die Beantragung
eines (teilweisen) Kostenersatzes beim gesetzlichen Krankenversicherungsträger
oder bei einer Privatversicherung.
-
Nachweis der ärztlichen Leistung für die Beantragung einer
außergewöhnlichen Belastung im Veranlagungsverfahren.
Beschwerden, dass sich Ärzte weigern, eine Rechnung auszustellen, sind im
Wesentlichen den Finanzämtern nicht bekannt.
Patient als Beitragstäter
Verzichtet der Patient allerdings in Kenntnis der Hinterziehungsabsicht auf
die Rechnung, ist er finanzstrafrechtlich als Beitragstäter verantwortlich.
Einer Selbstanzeige kommt auch in diesem Fall strafbefreiende Wirkung zu. Für
den Beitragstäter ergibt sich daraus keine Steuerschuld.
Konsument: Haben Sie Fallbeispiele für einen Fall in
dem ein Patient schwarze Zahlungen an Zahnarzt dem FA meldet? Z.B. Ein Patient
hat die Zahnarztrechnung schwarz bezahlt hat (z.B. 3000 Euro), es gibt einen
Konflikt mit dem Zahnarzt (Leistung ist mangelhaft, Arzt will sie nicht
verbessern) und der Patient macht (Selbst)Anzeige bei der Finanz (Habe beim Dr.
XY eine zahnärztliche Leistung um 3000 Euro schwarz bezahlt). Was kostet das den
Patienten und den Zahnarzt (Finanzstrafverfahren, ...)? Konkretes Fallbeispiel
wäre sehr aufschlussreich.
Finanzministerium:
Siehe oben.
Konsument: Sind aus Sicht der Finanzbehörde Zahnärzte öfter als andere
Berufsgruppen in Steuerhinterziehung verwickelt?
Finanzministerium:
Nein
Krankenkasse oder Finanzamt
:
Konsument: Was ist sinnvoller: Rechnung bei der Krankenkasse einreichen
oder in die Steuererklärung nehmen?
Finanzministerium:
Bitte unbedingt zuerst bei der Krankenkasse einreichen, dann jenen Betrag als
außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung aufnehmen, der nach Abzug des
Ersatzes der Krankenkasse vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Eine
außergewöhnliche Belastung ist immer nur der Betrag nach Abzug allfälliger
Kostenersätze (z.B. von der Krankenkasse oder einer Privatversicherung).
Konsument: Schließt eines das andere aus?
Finanzministerium:
Nein. Ganz im Gegenteil: Das Finanzamt wird unter Umständen die Frage nach
einem allfälligen Kostenersatz stellen.
Konsument: Bekomme ich bei der Ärztekammer eine Preisauskunft
(Richttarif)?
Finanzministerium:
Nach Auskunft des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger müssen Vertragsleistungen (also z.B. Zahnersatz, nicht
aber Kronen und Brücken) als Sachleistungen vom Zahnarzt erbracht werden.
Allfällige Zuzahlungen des Patienten sind genau geregelt, diesbezügliche
Auskünfte erteilt der Krankenversicherungsträger.
Sofern die zahnärztliche Leistung keine Vertragsleistung, sondern eine
Privatleistung darstellt, gibt es einen Richttarif der Ärztekammer.
Zahlungsmodalität
Konsument:
Vorauszahlung: In welchen Fällen ist sie
gerechtfertigt?
Zahlungsart 1: Kann ich Teilzahlung erwarten,
verlangen?
Zahlungsart 2: Kann ich Barzahlung oder Überweisung
verlangen?
Preisnachlass: Kann ich bei höheren Beträgen und
sofortiger Bezahlung Skonto einbehalten?
Finanzministerium:
Die Zahlungsmodalität ist grundsätzlich ein Vertragsgegenstand, der zwischen
Arzt und Patient frei vereinbart werden kann.
Kind mit Gaumenspalte
Konsument-Leserin R. berichtet: Sie hat ein
behindertes Kind mit Gaumenspalte; lt. Aussage ihres Kieferothopäden kann sie
die Kosten für die Zahnbehandlung n i c h t absetzen; zuständig: PVA
bzw. GKK Tirol.
Finanzministerium: Wenn die Zahnarztkosten mit der
Behinderung zusammenhängen, dann sind sie ohne Abzug eines Selbstbehaltes bei
jenem Elternteil als außergewöhnliche Belastung bei der
(Arbeitnehmer)Veranlagung zu berücksichtigen, der die Kosten
trägt.
Wenn die Zahnarztkosten nicht mit der Behinderung zusammenhängen (z.B. Kind
ist gehbehindert), dann sind die Zahnarztkosten um den Selbstbehalt zu
vermindern.
Das Pauschale für behinderte Kinder wird dabei nicht gekürzt oder
gegengerechnet.
Möglicherweise war bei dieser Frage – weil die Zuständigkeit der PVA oder der
GKK Tirol angeführt wurde – die Gewährung eines Kostenersatzes gemeint. Ob ein
solcher gewährt oder nicht gewährt wird, kann seitens des Bundesministeriums für
Finanzen nicht beantwortet werden.