Vermutlich nicht
Der Wuchertatbestand des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches setzt voraus, dass jemand Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen ausbeutet.
Außerdem muss ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehen. Diese Voraussetzungen werden meist nicht erfüllt.