OGH: Eigentümer sind Verbraucher
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied: eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist prinzipiell Verbraucherin im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sie unterliegt daher bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages günstigeren Regelungen.
OGH 5. 8. 2003, 7 Ob 155/03z