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Wohnungseigentümergemeinschaft - Kündigung einer Versicherung

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

OGH: Eigentümer sind Verbraucher

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied: eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist prinzipiell Verbraucherin im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sie unterliegt daher bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages günstigeren Regelungen.

OGH 5. 8. 2003, 7 Ob 155/03z

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