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Wohnen im Alter - Finanzielle Hilfe

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Für die altersgerechte Adaptierung einer Wohnung und Hilfsmittel gibt es Zuschüsse und Förderungen.

Mit zunehmendem Alter oder auch durch Ereignisse wie einen Schlaganfall kommt es zu Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit. Viele diese Einschränkungen können (noch) durch einfache und kostengünstige Maßnahmen ausgeglichen werden. Aber es gibt auch kostenintensive Maßnahmen wie einen Umbau von Badezimmer oder Küche, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau eines Treppenlifts. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die damit verbundene finanzielle Last zu mindern.

Bundesländer

Die Bundesländer fördern den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern. Im Beispielsfall von Wien werden 35 Prozent der förderfähigen Umbaukosten gezahlt, jedoch maximal 4.200 Euro. Wichtige Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 60 Jahren, der Hauptwohnsitz im fördernden Bundesland, Umbaukosten von mindestens 3.000 Euro und zusätzlich maximale Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt abhängen. Wesentlich ist auch die Inanspruchnahme einer fachlichen Beratung beim Infopoint für Wohnungsverbesserung und die Durchführung durch einen Fachbetrieb. Reine Materialkosten und Eigenleistungen werden nicht unterstützt.

Sozialministerium

Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriums fördert u.a. Umbaukosten der Wohnung mit bis zu 6.000 Euro. Andere Förderungsgegenstände sind die behindertengerechte Adaptierung eines Pkw oder die Anschaffung eines Assistenzhundes. Wesentliche Voraussetzung ist ein Behinderungsgrad von zumindest 50 Prozent. Auch in diesem Fall darf ein maximales Familieneinkommen nicht überschritten werden.

Pensionsversicherung

Der Unterstützungsfonds der Pensionsversicherung hat zur finanziellen Unterstützung von Pensionisten und Versicherten bei unverschuldeten Notlagen durch ein unvorhersehbares Ereignis einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds muss vom Pensionsbezieher selbst beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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