Ernsthafte Schäden
Der Vermieter ist nur bei so genannten ernsten Schaden für die Reparatur zuständig, die substanzbedrohend für das Haus wäre, unabhängig davon, ob eine Versicherung für das Haus existiert. Das Wohnrecht knüpft die Leistungen des Vermieters nirgendwo an Versicherungen. Bei Elektroleitungen kann ein Schaden nur dann ernst sein, wenn sie veraltet oder so schlecht ausgeführt sind, dass zum Beispiel Brandgefahr besteht, wenn man die Anlage in Betrieb ließe.
Leichte Schäden
Bei Altbauwohnungen würde dadurch die ganze Wohnung als unbrauchbar eingestuft. Alle anderen Defekte an Elektroleitungen hat leider der Mieter zu tragen. Dies sollte Sie allerdings nicht hindern, an den Vermieter heranzutreten. Es werden manchmal auch Arbeiten durchgeführt, die die Vermieter streng genommen nicht vornehmen müssten. Rechtlich haben Sie bei leichten Schäden aber keine Handhabe, die Reparatur durchzusetzen.