Überhöhte Zinsen bei Verbraucherkrediten
Seit längerem liegen wir mit den Banken wegen überhöhter Zinsen bei Verbraucherkrediten im rechtlichen Clinch. Geförderte Wohnbaudarlehen wären davon nicht betroffen, dachten wir. Denn seit Jahrzehnten gibt es mehr oder weniger strenge Auflagen des Bundes- und auch Landesgesetzgebers zur Zinsabrechnung. Somit sollte dort alles seine Ordnung haben. Doch mehrere Fälle lassen uns daran zweifeln.
Senkung nicht weitergegeben
Das Ehepaar Berger (Name von der Redaktion geändert) nahm im Jahr 1991 für sein Reihenhaus ein Hypothekardarlehen über damals 800.000 Schilling (= 58.138,27 Euro) auf. Mit der Bank wurde die Geltung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984 (WBFG 1984) vereinbart. Wir haben nachgerechnet: Bis zum Frühjahr 2003 haben Bergers rund 18.000 Euro zu viel an Zinsen bezahlt.
Klare Richtlinien
Das WBFG 1984 sagt zur Zinsberechnung: Bei Beginn darf der vereinbarte Zinssatz nicht höher als 1,5 Prozentpunkte über der Verzinsung für bestimmte Bundesanleihen liegen. Während der gesamten Laufzeit darf der Zinssatz nie über diesen Wert hinaus erhöht werden. Sinken die Zinsen für Bundesanleihen, ist auch der Vertragszinssatz abzusenken.