Entsorgungskosten nicht inkludiert
Sturm „Emma“, der in einem Großteil Österreichs erhebliche Schäden verursacht hatte, hatte in Frau Kollers Garten einen Baum teilweise entwurzelt. Glückliche Fügung: Wäre dieser Baum nicht durch zwei andere Bäume abgefangen worden, wäre er auf Frau Kollers Haus gestürzt. Nach dem Sturm musste der Baum rasch abgetragen werden. Denn dass er nicht auf ewig im Geäst anderer Bäume hängen bleiben würde, war klar. Frau Koller beauftragte eine Gartenfirma, den Baum abzuschneiden, abzutragen und zu entsorgen. Das kostete insgesamt 660 Euro.
Frau Koller reichte die Rechnung bei der Wiener Städtischen ein, bei der sie eine Eigenheim- inklusive Sturmschadenversicherung hatte. Doch die Wiener Städtische lehnte die Kostenübernahme ab. Baumentsorgungskosten wären in der Sturmschadenversicherung nicht inkludiert, der gemeldete Schaden daher im Rahmen des Versicherungsvertrages nicht gedeckt, hieß es.
Rettungskosten ersetzen
Frau Koller suchte mit der Bitte um Unterstützung unser Beratungszentrum auf. Wir wiesen die Wiener Städtische in unserem Interventionsschreiben darauf hin, dass sie auch sogenannte Rettungskosten zu ersetzen habe. Schließlich drohte der Baum auf das Haus zu stürzen und dort Schaden zu verursachen. Und das zu verhindern war nur mit Kostenaufwand möglich. Wir forderten die Wiener Städtische daher auf, zumindest die Kosten für das Abschneiden und Abtragen des Baumes (600 Euro) zu übernehmen.
Kosten ersetzt
Für die Schadensabteilung wäre zunächst nicht klar erkennbar gewesen, dass durch den teilweise entwurzelten Baum das Wohnhaus gefährdet war, hieß es seitens der Versicherung. Da Frau Koller zudem schon viele Jahre gute Kundin der Wiener Städtischen sei, werde man – unpräjudiziell – die gesamten Kosten (660 Euro) ersetzen.