Nein, das müssen Sie keinesfalls, denn der Schutz der Privatsphäre ist ein gesetzlich zugesichertes Recht. Unabhängig davon, ob es sich um ein Objekt oder um eine Privatperson handelt, darf mit Fotos nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Betroffenen geworben werden. Dies gilt zum Beispiel auch für ein Fotostudio, wenn es Aufnahmen in der Auslage präsentiert. Fordern Sie die Firma schriftlich auf, die weitere Verwendung der Fotos zu unterlassen.
Werbefotos - Ohne Zustimmung