Zum Inhalt

Werbe-Prospekte: Falsche Preisauszeichnung - Anspruch auf Ersparnis?

"In einem Supermarkt-Prospekt war der Rabatt für eine Kiste Bier irrtümlicherweise mit 54 statt mit 36 Prozent angegeben. Habe ich Anspruch auf die 54 Prozent Ersparnis?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Barbara Bauer.

VKI-Juristin Dr. Barbara Bauer (Bild: VKI)Rechtlich nicht einforderbar

Ein Werbeprospekt stellt noch kein verbindliches Angebot eines Unternehmers dar. Will der Unternehmer den ausgelobten Rabatt beim Kauf nicht gewähren, können Sie ihn daher rechtlich nicht einfordern. Die falsche Auslobung von Rabatten stellt allerdings einen Wettbewerbsverstoß dar, der von dazu befugten Verbänden wie dem VKI gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Etwaigen Kauf rückabwickeln

Wenn Sie das Produkt tatsächlich unter der irrtümlichen Annahme des ausgelobten Preisvorteils gekauft haben, ist auch eine gerichtliche Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums denkbar. Das führt aber nur zur Rückabwicklung des Vertrags und zwingt den Händler nicht dazu, den Rabatt nachträglich zu gewähren. Bei solch kleinen Beträgen spielt diese Option aber wohl keine Rolle; in der Praxis wird der Supermarkt das Produkt auch eher zurücknehmen und Ihnen den Betrag rückerstatten – ohne Einschaltung des Gerichtes.

Haben Sie wegen des vermeintlichen Preisvorteils ein besseres Alternativangebot eines anderen Händlers ausgeschlagen und ist dieses bessere Angebot nun nicht mehr verfügbar, könnten Sie auch schadenersatzrechtlichen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags erheben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang