Herr Berger erzählt einem alten Bekannten, dass er bald in sein neu erbautes Haus einziehen wird. Darauf macht sich dieser erbötig, ihm ein Anbot für eine Eigenheimversicherung zu erstellen. Mit einem fertig ausgefüllten Antrag überrascht er Herrn Berger, der gutwillig unterschreibt. Nachdem Herr Berger günstigere Vergleichsangebote eingeholt hat, bereut er seine Unterschrift.
Was soll er tun?
a) Seinen Bekannten bitten, dass er den Vertrag doch wieder rückgängig machen
solle.
b) Sofort beim Versicherungsunternehmen anrufen und den Vertrag
telefonisch kündigen.
c) Den Vertrag schriftlich beim
Versicherungsunternehmen widerrufen.
Die richtige Antwort finden Sie auf der zweiten Seite.