Der Verein "Mutter und Kind", kurz MuKi, bot seinen Mitgliedern eine Unfallversicherung für Kinder an. Er sah dies als Service an. Wir sahen es aber eher als Versicherungsleistung, weil MuKi sich erbot, im Schadensfall mit Leistung einzuspringen. Und gingen gegen jene Vertragsklauseln vor, die dem Versicherungsvertragsgesetz nicht entsprachen. Unter anderem gegen die Passage, dass MuKi sich vorbehielt, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob man dem Mitglied einen Schaden ersetzt. Bei einer Versicherung hat der Kunde ein Recht darauf.
MuKi streicht Klausel
MuKi hat sich bereit erklärt, die beanstandeten Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden.