"Ich möchte meine Urlaubsfotos mit Hintergrundmusik zu einer Fotoshow zusammenstellen. Diese Show zeige ich dann Verwandten und Bekannten oder gebe eine Kopie unentgeltlich weiter. Muss ich da auch die Musikrechte beachten, selbst wenn ich eine Musik-CD rechtmäßig im Handel erworben habe?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Veronika Kaiser.
Dr. Veronika Kaiser |
Dazu haben wir Mag. Alexander Koukal - Autor unseres Buches "Recht im Internet" - von der Kanzlei Höhne & Partner befragt:
Koukal: Solange Sie die DVD nur zu privaten Zwecken mit Musik unterlegen, privat Ihren Verwandten und Freunden vorführen oder diesen mitgeben, ist das unproblematisch.
Aber Achtung: Bei einem Familienvideo auf YouTube sind Film und Musik einem unbegrenzten Publikum zugänglich. Dies stellt bereits eine urheberrechtlich relevante Verwertung der Musik dar, für die Sie die entsprechenden Rechte einholen müssen. Die Vorführung der DVD vor persönlich eingeladenen Gästen, die sich untereinander kennen, gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und ist daher ebenso erlaubt wie eine kostenlose Kopie auf Bestellung einzelner Freunde.