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Umtausch - Name und Adresse kann verlangt werden

, aktualisiert am

Als ich in einem Geschäft Schuhe umtauschen wollte, verlangte man Name und Adresse von mir. Das war ich bisher nicht gewohnt. Ich fürchte, dass dies eine Adressenfang-Aktion ist. Wie ist die gesetzliche Lage?

Kein Recht auf Umtausch

Prinzipiell gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Der Umtausch von mängelfreien Waren ist ein Entgegenkommen des Händlers. Daher darf dies an Bedingungen, wie zum Beispiel die Bekanntgabe der Adresse, geknüpft werden.

Gewährleistung, wenn ein Mangel besteht

Anders verhält es sich bei der Gewährleistung, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat. Hier besteht ein Rechtsanspruch.

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