Kein Recht auf Umtausch
Prinzipiell gibt es kein gesetzliches Recht auf Umtausch. Der Umtausch von mängelfreien Waren ist ein Entgegenkommen des Händlers. Daher darf dies an Bedingungen, wie zum Beispiel die Bekanntgabe der Adresse, geknüpft werden.
Gewährleistung, wenn ein Mangel besteht
Anders verhält es sich bei der Gewährleistung, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat. Hier besteht ein Rechtsanspruch.