Wenn Sie beim IBAN eine Ziffer falsch eingeben und das Geld landet beim Falschen: Ihr Fehler.
Der Fall spielte sich 2015 in Italien ab. Ein Schuldner wies seine Bank an, an die Firma Tecnoservice bei der italienischen Postbank Geld zu überweisen. Der Name des Empfängers war klar ersichtlich; bei der IBAN machte der Zahler einen Fehler. Die Überweisung wurde nicht Tecnoservice sondern jemandem anderen gutgeschrieben. Hätten die Banken – überweisende und empfangende - genauer prüfen müssen?
Kontrollen bremsen
Nein, entschied der Europäische Gerichtshof, keine Haftung der Bank. Kontrollen würden schnelle und automatisierte Zahlungen verlangsamen. - Tecnoservice ist inzwischen insolvent. Ob das an der Fehl-Überweisung lag oder andere Gründe hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Keine Info gibt es, wie der falsche Empfänger reagiert hat.
Lesen Sie das Original-Urteil auf der Website unserer Rechtsabteilung: EuGH zur Haftungsbeschränkung bei falsch angegebener IBAN