Laut einem aktuellen Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck hat die Tiroler Gaslieferantin TIGAS bzw deren Rechtsvorgängerin Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einem Kunden bewusst jahrelang einen zu hohen Gaspreis verrechnet.
Der Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer hatte eine Klage auf Zurückzahlung zuviel bezahlten Beträge gegen den Tiroler Gaslieferanten TIGAS bzw. deren Rechtsvorgängerin IKB eingebracht. Die Zahlungen waren von ihm irrtümlich aufgrund unrichtiger Abrechnungen geleistet worden. Er hat in erster Instanz Recht bekommen.
Falscher Verrechnungsbrennwert
Der Gasverbrauch wird im Gaszähler nach dem Volumen gemessen und in Kubikmeter angegeben. Für die in Rechnung gestellten kWh ist der Brennwert des bezogenen Kubikmeters Gas entscheidend. Diesen Verrechnungsbrennwert hat die TIGAS bzw ihre Rechtsvorgängerin viele Jahre lang bewusst falsch angegeben und damit einen höheren Gaspreis verrechnet, urteilte das BG Innsbruck. Es wurde nämlich dem Verrechnungsbrennwert eine Seehöhe von 315m zugrunde gelegt, obwohl Innsbruck auf einer Höhe von 575m liegt. Außerdem bezog sich der Wert auf eine Temperatur von 6 Grad Celsius statt auf 15 Grad.
Irreführung
Den Mitarbeitern und dem Vorstand sei klar gewesen, dass insbesondere die Seehöhe und auch die Temperatur zum Nachteil der Kunden festgesetzt wurde. Die Gaslieferanten hätten daher ihre Kunden zumindest bedingt vorsätzlich getäuscht. Es liege eine arglistige Irreführung vor, weshalb der Anspruch des Klägers auch nicht verjährt sei.
Verjährung nach 30 Jahren
Wenn diese Entscheidung hält, muss der Gaslieferant mit einer Prozessflut seiner Kunden rechnen, weil Rückzahlungsansprüche wegen arglistiger Irreführung erst nach 30 Jahren verjähren.
Das Urteil im Detail finden Sie auf www.verbraucherrecht.at