Steuern sparen kann man auch auf ganz legale Weise. Das neue KONSUMENT-Buch "Steuern sparen 2017/18" behandelt Probleme und Fragen der sogenannten "kleinen Steuerzahler". Die Autoren beantworten Leserfragen.
Wir haben drei Kinder. Bekommen wir den Mehrkindzuschlag damit automatisch?
Sofern Sie mehr als zwei Kinder haben und für diese auch Familienbeihilfe beziehen, können Sie den Mehrkindzuschlag von 20 Euro monatlich je Kind beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird, hängt vom Familieneinkommen des Vorjahres ab. Es darf den Grenzwert von 55.000 Euro nicht überschreiten. Dabei versteht man unter dem Familieneinkommen die Summe aus dem zu versteuernden Einkommen (d.h. nach Abzug von Werbungskosten, dauernden Belastungen etc.) des Arbeitnehmers (mit Anspruch auf Familienhilfe) sowie eines im gemeinsamen Haushalt lebenden (Ehe-)Partners.
Ist das Familieneinkommen höher, gibt es keinen Mehrkindzuschlag. Dieser wird übrigens auch dann ausgezahlt, wenn das Familieneinkommen zu gar keiner Steuerzahlung führt. Es kann jedoch immer nur ein Elternteil den Mehrkindzuschlag beantragen. Sind beide Elternteile Empfänger der Familienbeihilfe, muss ein Elternteil mittels Formular L1 auf den Mehrkindzuschlag verzichten.
Kann mein Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten leisten?
Ja, der Arbeitgeber kann bis zu 1.000 Euro im Jahr als Beitrag zur Kinderbetreuung des Arbeitnehmers bezahlen, und dies sogar lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Erforderlich ist dafür das Formular L35 (L 35 – Erklärung zur Berücksichtigung eines steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuungskosten; man bekommt es vom Arbeitgeber oder dem Finanzamt, auch über www.bmf.gv.at).
Ebenfalls Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer Familienbeihilfe bezieht und dass das Kind zu Beginn des Kalenderjahres noch keine zehn Jahre alt ist. Der Zuschuss darf nur in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung gewährt werden, aber auch eine Bezahlung direkt an die Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Person ist möglich.