Kann ich als Lohnsteuerpflichtiger auch Bewirtungskosten absetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Bewirtung von Geschäftspartnern ("Bewirtungsspesen") kann – sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt – dann abgesetzt werden, wenn ein konkreter beruflicher Anlass wie eine Besprechung, ein Vertragsabschluss oder Ähnliches im Mittelpunkt steht. Kulinarische Treffen, die nur der Kontaktpflege dienen bzw. eher privaten Charakter haben, werden nicht anerkannt. Und falls sich das Finanzamt doch beteiligt, dann nur zur Hälfte der Bewirtungsspesen. Erhalten Sie für eine Dienstreise z.B. steuerliche Tagesgelder ("Diäten"), so sind diese für ein Abend- bzw. Mittagessen um 13,20 Euro zu kürzen.
Kann ich die ÖBB-Jahreskarte steuerlich geltend machen; wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Prinzipiell werden die Kosten für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle durch den Verkehrsabsetzbetrag von 291 Euro (ab 2016 gemeinsam mit dem Arbeitnehmerabsetzbetrag dann 400 Euro) und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit der Pendlerpauschale abgegolten. Sofern Sie aber auch bei Dienstreisen, bei Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei anderen berufsbedingten Fahrten wie Vorstellungsgesprächen im Rahmen der Arbeitsplatzsuche die ÖBB nutzen, kommt eine steuerliche Geltendmachung der Jahreskarte infrage. Die berufsbedingte Kostenersparnis durch die Jahreskarte sollte höher sein als die Kosten der Jahreskarte, sonst müssen Sie sich eventuell einen Privatanteil anrechnen lassen.