Seit letztem November dürfen Sparer in Österreich nicht mehr auf anonyme Sparbücher einzahlen. So sehen es die internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche vor.
Losungswort ist Pflicht
Zwei Varianten sind bei legitimierten Sparbüchern möglich. Zum einen gibt es das Losungswortsparbuch, zum anderen das Namenssparbuch. Ersteres ist nur bei Guthaben unter 200.000 Schilling zulässig (wobei man diese Höhe allerdings durch Zinsgutschriften überschreiten darf). Wie der Name schon sagt, muss ein Losungswort vereinbart werden. Jeder, der dieses kennt, darf über das Sparbuch verfügen. Damit kann man ein solches Sparbuch formlos weitergeben. Erst bei einer Übergabe nach dem Ende der Übergangsfrist (30.6.2002) wird dafür Schenkungssteuer anfallen.