Geringfügig Beschäftigte erwerben relativ preiswert (47,01 Euro monatlich) eine Krankenversicherung sowie Versicherungszeiten für die Pension. Freiwillig pensionsversichern kann man sich auch während der Zeit der
Pflege eines behindertes Kindes oder eines nahen Angehörigen.
Erspartes in Pensionsversicherung investieren
Wer einige Jahre vor Pensionsantritt arbeitslos wird oder lange krank ist, sollte einen Teil seines Ersparten in die freiwillige Pensions-Weiterversicherung investieren. So kann man früher in Pension gehen. Dazu sollte man sich bei Arbeiterkammer oder Pensionsversicherungsanstalt erkundigen.
Und selbstständig Erwerbstätige (auch die „Neuen Selbstständigen“) lukrieren durch freiwillige Höherversicherung in der Unfallversicherung höhere Rentenansprüche, sind also bei Arbeitsunfällen besser abgesichert.